Anti-Korruption Neu

Fiedler sieht alle Lobby-Wünsche erfüllt

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Die Reform des Anti-Korruptionsgesetzes findet keine Gnade unter den Augen des Transparency-Chefs - Sie ist ihm viel zu milde.

Scharfe Kritik an der geplanten Entschärfung der Antikorruptionsbestimmungen für Beamte kommt vom früheren Rechnungshofpräsidenten Franz Fiedler, dem Vorsitzenden der Antikorruptions-Organisation Transparency International Österreich. Er stößt sich insbesondere daran, dass in den Erläuterungen des Justizministeriums zum Gesetzestext u.a. die umstrittene Einladungspraxis der Pharmafirmen für Ärzte legalisiert wird. "Ich betrachte das phasenweise sogar als Bedienungsanleitung für Korruption", so Fiedler.

"Alle Wünsche erfüllt"
Für Fiedler haben sich die Lobbyisten aus Wirtschaft und Kultur durchgesetzt, die die Rücknahme der erst 2008 in Kraft getretenen strengen Antikorruptionsbestimmungen gefordert haben. "Die haben alle ihre Wünsche erfüllt bekommen", bilanziert er nach Durchsicht des am Dienstag in Begutachtung geschickten Entwurfs. Kernpunkt seiner Kritik ist die weitgehende Entkriminalisierung des "Anfütterns" und die Tatsache, dass die Beschränkungen für Spitzenbeamte im Rahmen ihrer "Repräsentationspflichten" deutlich gelockert werden sollen.

Anfüttern erleichtert
Die Antikorruptionsbestimmungen sollten eigentlich verhindern, dass z.B. ein Unternehmer einen Beamten mit regelmäßigen kleinen Gefälligkeiten versorgt, um sich damit für den Fall des Falles ein günstiges Klima bei der Behörde zu verschaffen. Dieses "Anfüttern" war bisher auch dann verboten, wenn es nur "vorsorglich" erfolgte. Künftig soll es aber nur noch dann strafbar sein, wenn es von einer Person durchgeführt wird, die an einer "mit Wahrscheinlichkeit absehbaren und im übrigen inhaltlich bestimmten Amtshandlung" des Beamten interessiert ist.

Zuviel der Milde
"Die Entschärfungen gehen zweifellos zu weit", kritisiert Fiedler. Im Klartext würde das aus seiner Sicht nämlich bedeuten, dass das prophylaktische "Anfüttern" von "öffentlichen Amtsträgern" (also Beamten, Bürgermeistern und Regierungsmitgliedern) wieder erlaubt würde. "Ein Unternehmer schmiert einen Bürgermeister, ohne dass ein Antrag auf Baubewilligung vorliegt, aber für den Fall, dass irgendwann einer vorliegt. Das ist künftig straflos", ärgert sich der frühere Rechnungshofpräsident.

Besonders empört ist Fiedler über die Erläuterungen zum Gesetzestext. Dort ist nachzulesen, wie die teils recht komplizierten juristischen Formulierungen zu verstehen sind. Unter anderem heißt es dort, dass sich Spitzenbeamte im Rahmen von Repräsentationsverpflichtungen künftig zu Veranstaltungen einladen lassen dürfen - und zwar "mit oder ohne angemessene Begleitung". Explizit festgehalten wird auch, dass sich z.B. der Leiter eines öffentlichen Krankenhauses bei einem Ärztekongress für die Dauer der Veranstaltung Hotel und Verpflegung bezahlen lassen darf (nicht aber die Verlängerung zu privaten Zwecken).

Republik soll zahlen
"Hier sieht man auch, dass die Lobbys, die den Ruf nach einer Änderungen des Gesetzes erhoben haben, die Feder bis in die Erläuterungen geführt haben", kritisiert Fiedler. Damit werde etwa die umstrittene Einladungspraxis der Pharmafirmen wieder legalisiert. Spitzenbeamte sollten sich überhaupt nur "in bescheidenstem Rahmen", etwa zu Geschäftsessen, einladen lassen, findet Fiedler: "Wenn die Republik der Meinung ist, es sollte der Beamte einer Einladung folgen, dann hat sie von sich aus die Verpflegung und die Begleitung zu zahlen."

Abgeordnete weiter exkludiert
Unzufrieden ist Fiedler auch mit der geplanten Einschränkung des "Amtsträger"-Begriffs: Mitarbeiter von Staatsunternehmen, die am Markt agieren, fallen künftig nämlich nicht mehr unter die strengen Antikorruptionsbestimmungen für Beamte, sondern unter die lockereren Regeln der Privatwirtschaft. Weiters fordert der frühere Rechnungshofpräsident die Ausdehnung der strengen Regeln auch auf Abgeordnete, die derzeit davon ausgenommen sind.

Kronzeuge besser als hohe Strafe
Außerdem fordert Fiedler die Einführung einer Kronzeugenregelung für Korruption, die aus seiner Sicht auch sinnvoller wäre, als die nun geplante Anhebung der Strafrahmen. Nur mit einer Kronzeugenregelung, die involvierten Personen den straffreien Ausstieg aus der Korruption erlauben würde, könne man derartige Delikte aufklären: "Erfahrungsgemäß bringt die Anhebung der Strafobergrenzen dort nichts, wo die Dunkelziffer so hoch ist, dass die Tatsache, dass kaum jemand erwischt wird, keine abschreckende Wirkung bewirkt."

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