Rigorose Regeln

Bis zu 10 J. Haft für Beamtenbestechung

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Das Anti-Korruptionsgesetz wird bei Amtsträgern strenger. Außerdem hat der Ministerrat das neue Anti-Korruptionsamt beschlossen.

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Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat den Weg für das "Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention" freigemacht. Das neue Amt wird dem bisherigen "Büro für Interne Angelegenheiten" (BIA) nachfolgen. Laut Gesetzesentwurf von ÖVP-Innenministerin Maria Fekter kann das Bundesamt von sich selbst aus tätig werden oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder der Gerichte.

Eine Punktation des Justizministeriums sieht eine Präzisierung des Korruptionsstrafrechts vor. Unter anderem soll die Maximalstrafe für Beamtenbestechung auf zehn Jahre angehoben werden.

Gegen korrupte Beamte
Betrug die Höchststrafe bei Beamtenbestechung bisher fünf Jahre Haft, so soll sich der neue Strafrahmen künftig von sechs Monaten auf bis zu zehn Jahre Haft erstrecken. Die Höchststrafe droht dann, wenn ein Beamter mit über 50.000 Euro Schmiergeld zu einer sogenannten "pflichtwidrigen Handlung" verleitet werden soll. Bisher drohen in diesem Fall bis maximal fünf Jahre Haft. Das "Anfüttern" von Beamten ist künftig mit bis zu drei Jahren Haft bedroht.

Einladung zum Essen
Klargestellt werden soll nun auch gesetzlich, dass bei der Geschenkannahme durch Beamte eine Geringfügigkeitsgrenze von 100 Euro zulässig ist. Außerdem sollen sogenannte "Amtsträger" Einladungen zu gesellschaftlichen Ereignissen künftig annehmen dürfen, weil das "sozial adäquate Handlungen" sind.

Parlamentarier bisher exkludiert
Noch nicht geklärt ist, inwiefern sich diese Bestimmungen auch auf Nationalratsabgeordnete beziehen werden. Das wird sich nach der Begutachtung zeigen, so ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.

Die geplanten Bestimmungen im Detail

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