"Spekulationsverbot"

Gemeinden wehren sich gegen RH-Prüfung

Teilen

Gemeindebund-Präsident Mödlhammer gegen "vierte Prüfinstanz".

Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer hat sich gegen Pläne ausgesprochen, auch Gemeinden unter 20.000 Einwohnern durch den Rechnungshof (RH) prüfen zu lassen. "Ich bin nicht bereit, eine vierte Prüfinstanz einzuziehen", denn es gebe bereits jetzt Prüfungen auf drei Ebenen, sagte Mödlhammer.

Drei Prüfungen
Denn schließlich werde bereits jetzt auf Gemeindeebene durch interne Prüfung, zweitens durch die Gemeindeaufsicht des Landes geprüft. Und drittens sei es möglich, dass die Landtage beschließen, die Landesrechnungshöfe einzusetzen. Klar ist für Mödlhammer jedenfalls, "dass das Prüfsystem in den Gemeinden funktioniert".

Veranlagungsrisiko
Der Gemeindebund will in Zukunft das Veranlagungsrisiko von Gemeinden minimieren. Dafür hat man gemeinsam mit Experten Richtlinien zu Finanzgeschäften der Gemeinden erarbeitet, die Mödlhammer gemeinsam mit seinem Vizepräsidenten Alfred Riedl und Staatsschulden-Ausschuss Präsident Bernhard Felderer präsentierte. Die - unverbindlichen - Empfehlungen lauten unter anderem, auf Spekulationsgeschäfte zu verzichten.

Millionen-Verluste
Mödlhammer erklärte mit Blick auf aus Finanzgeschäften entstandene Verluste von Gemeinden, aus Fehlern werde man klug. Er verwies darauf, dass es seit Anfang 2008 Verluste von 20 bis 25 Mio. Euro in den Gemeinden gegeben habe (die allerdings noch nicht schlagend geworden sind), was angesichts der vielen Gemeinden sehr wenig sei.

Fehler vermeiden
Man wolle aber auch diese Fehler in Zukunft vermeiden und habe nun die Richtlinien - gemeinsam mit Experten aus dem Staatsschuldenausschuss, dem Rechnungshof (RH), der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder - erarbeitet. In dem Katalog wird etwa empfohlen, stets die Bonität der Vertragspartner zu prüfen, sofern die Gemeinde Gläubiger wird. Außerdem heißt es in dem Papier, die Gemeinden sollten stets ihr Gesamtrisiko auf mehrere Parteien verteilen; Geschäfte mit Fremdwährungsrisiko müssten von "qualifiziertem Personal" erfasst und beobachtet werden.

Auch von einem "Spekulationsverbot" ist die Rede - "Fremdfinanzierungen zum Zwecke einer Veranlagung sind nicht zulässig", heißt es darin. Felderer betonte, die Versuchung für Gemeinden zu spekulieren sei groß, da diese aufgrund ihrer guten Bonität leicht Kredite und dies zu niedrigen Zinskonditionen bekommen würden. Das Risiko, mit diesen öffentlichen Geldern zu spekulieren, sollten Gemeinden nicht mehr auf sich nehmen dürfen, so der Experte.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.