Machtwort

Gusenbauer wischt Asylgerichtshof-Streit vom Tisch

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Der SPÖ-Bundeskanzler will den geplanten Gesetzesentwurf trotz aller Kritik durchs Parlament bekommen.

SPÖ-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer hält ungeachtet aller Kritik an seinem Gesetzesentwurf für den Asylgerichtshof fest. "Die Bundesregierung hat dem Parlament einen Entwurf vorgelegt, der wird dort diskutiert, und ich gehe davon aus, dass der Entwurf dort beschlossen wird", so Gusenbauer am Montag. Davor war der Entwurf aus den eigenen und den Reihen der Grünen bekrittelt worden.

Umstimmigkeiten zwischen SPÖ und ÖVP gibt es vor allem in der Frage, ob Asylwerber künftig noch den Verwaltungsgerichtshof anrufen können. Vorgesehen ist das eigentlich nicht. Einige Sozialdemokraten fordern es aber trotzdem. Ein neuer Vorstoß in diese Richtung kam Montagfrüh von SPÖ-Volksanwalt Peter Kostelka.

Vorübergehend
Für ihn ist die Einschränkung der Berufungsmöglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof zwar "vertretbar" - aber nur bis der Rückstau bei den Asylverfahren abgebaut ist. "Wenn dieser Rucksack 2010 abgearbeitet ist, dann muss zur rechtsstaatlichen Normalität zurückgekehrt werden", fordert Kostelka. Dann müsse es wieder eine "durchgehende Verwaltungsgerichtsbarkeit" (also die Beschwerdemöglichkeit beim VwGH) geben.

SPÖ als Bettvorleger der ÖVP
Die Grünen melden auch Bedenken an. Am Asylgerichtshof dürften die mündlichen Befragungen deutlich weniger werden, die reinen Aktenverfahren dagegen zunehmen. Denn laut Gesetzesentwurf kann die mündliche Verhandlung entfallen, wenn sich aus den Ermittlungen "zweifelsfrei ergibt, dass das Vorbringen nicht den Tatsachen entspricht". Damit würde man dem Asylwerber möglichst wenige Chancen einräumen.

Flotter - wie erhofft - wird es den Grünen zufolge auch nicht gehen, da künftig immer zwei Richter urteilen müssen. Wenn sie zu keinem einstimmigen Beschluss kommen, müssen drei weitere geholt werden. Trotz massiver Kritik aus den eigenen Reihen würde die SPÖ nicht weitertun, kritisiert die Ökopartei, und schimpft die SPÖ daher einen "wahren Bettvorleger der ÖVP".

Bitte, Gesetz wegschmeißen
Menschenrechtsorganisationen und Juristen appellieren an die Abgeordneten nicht zuzustimmen, darunter Amnesty International, SOS-Mitmensch, Asylkoordination, Diakonie, Volkshilfe und Integrationshaus. SOS-Mitmensch-Chefin Nadja Lorenz fordert sogar, "dieses Gesetz wegzuschmeißen".

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Lorenz glaubt, dass die Verfahren nicht wegen der Berufungen so lange dauern, sondern weil die erstinstanzlichen Bescheide in "teilweise unglaublicher Qualität daherkommen".

Das glaubt auch der Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, Harald Bisanz. Immerhin würde die Hälfte der Asylbescheide in der Berufung aufgehoben. Rund 20 Prozent der Berufungen wären dann noch in der dritten Instanz, dem Verwaltungsgericht, erfolgreich.

Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt wundert sich, dass die Richter direkt von der Regierung vorgeschlagen werden und nicht wie beim VwGH vom Gericht selbst. Für Patzelt läuft das auf eine "willfährige Exekutionsabteilung" hinaus.

FPÖ für Verschärfungen
Die FPÖ fordern dagegen ein "nicht beliebig interpretierbares Neuerungsverbot", damit nicht ständig "neue Fluchtgeschichten erfunden und damit neue Verfahren eingeleitet werden können". Zudem wollen sie Maßnahmen gegen "Identitätstäuschung bzw. -unterschlagung".

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