Koalition fast einig

Kindergeld wird diese Woche begutachtet

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Zwischen Marek und Heinisch-Hosek besteht weitgehende Übereinstimmung.

Der Entwurf für das einkommensabhängige Kindergeld soll noch diese Woche zur Begutachtung verschickt werden. Im Rahmen der Koordinierungssitzung für den ersten Ministerrat am Dienstag nach der Sommerpause hat sich die Regierung am Montagabend auf das neue Modell weitgehend verständigt. Feinabstimmungen sollen noch am Dienstag zwischen den Büros von Familienstaatssekretärin Christine Marek (V) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) vorgenommen werden. Im Ministerrat am Dienstag wird das Kindergeld aber nicht auf der Tagesordnung stehen.

Streit um einkommensschwache Familien
Noch nicht ganz einig ist man sich bezüglich des Zuschusses für einkommensschwache Familien. Ob dieser Punkt in dem Begutachtungsentwurf enthalten sein oder ausgeklammert und dann später nachgereicht wird, soll noch Thema des Gesprächs am Dienstag sein.

Verständigt haben sich beide Seiten nun aber darauf, dass Alleinerzieherinnen in ganz bestimmten Härtefällen das Kindergeld um zwei Monate länger. Dies wird möglich sein für jene Elternteile, bei denen der andere Elternteil verstorben, in Haft oder schwerer erkrankt ist sowie für jene, die eine Wegweisung gegen den anderen Elternteil beantragt haben oder die in einem Frauenhaus sind. Weiters gilt dies für Alleinerzieherinnen, die ein Einkommen unter 1.200 Euro im Monat haben und einen Antrag auf Unterhalt bei Gericht gestellt haben. Strittig ist aber nach wie vor, was alles in diese Einkommensgrenze von 1.200 Euro eingerechnet werden soll, auch darüber wird noch gesprochen.

Zuverdienstgrenze
Auf eine Neuregelung haben sich Marek und Heinisch-Hosek auch bei der Zuverdienstgrenze geeinigt. Eltern können demnach künftig wählen zwischen der fixen Grenze von 16.200 Euro oder 60 Prozent ihres letzten Einkommens vor dem Bezug.

Mehr Geld gibt es künftig auch bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten. Derzeit gibt es für das erste Kind das Kinderbetreuungsgeld und für die weiteren Kinder 7,26 Euro pro Tag unabhängig welche Variante die Eltern gewählt haben. Mit der Novelle soll dieser Mehrkindzuschlag auf 50 Prozent je Mehrlingskind angehoben.

Wenn Frauen während des Kinderbetreuungsgeldbezugs neuerlich schwanger werden, erhalten sie derzeit das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind bis zur Geburt des nächsten Kindes weiter und zusätzlich ein Wochengeld von 180 Prozent des Kinderbetreuungsgeldes. Nun ist geplant, dass mit Beginn des neuerlichen Wochengeldes das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind ruht.

Wie schon länger grundsätzlich vereinbart soll das einkommensabhängige Kindergeld als zusätzliche vierte Variante zu den schon bestehenden drei hinzukommen. Es wird 80 Prozent des Letztbezuges bzw. mindestens 1.000 Euro und maximal 2.000 Euro betragen. Es wird 12 Monate lang bezogen werden können oder 14 Monate, wenn auch der Partner beim Kind bleibt. Mit den drei schon bestehenden Varianten kann man das Kindergeld 30 Monate (plus sechs mit Partner) in der Höhe von 436 Euro im Monat, 20 Monate (plus vier) in der Höhe von 624 Euro monatlich oder 15 Monate (plus drei) in der Höhe von 800 Euro monatlich beziehen.

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