Lehrerdienstrecht: Fragen und Antworten

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Für welche Lehrer soll das neue Dienstrecht gelten?

Das neue Dienstrecht soll für alle Lehrer gelten, deren Dienstverhältnis ab dem Schuljahr 2019/20 beginnt - egal an welchen Schulen sie unterrichten. Bereits jetzt im Dienst befindliche Pädagogen bleiben dagegen ohne Wahlmöglichkeit im alten System. Wer zwischen 2014/15 und 2018/19 als Lehrer beginnt, hat ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Dienstrecht.

Müssen Lehrer wirklich um bis zu 40 Prozent mehr unterrichten?

In Einzelfällen ja. An der Unterrichtszeit der Pflichtschullehrer wird sich nur wenig ändern. Lehrer an höheren Schulen, die ausschließlich Schularbeitsfächer unterrichten, können aber tatsächlich auf mehr als ein Drittel mehr Unterricht kommen. Derzeit liegt die Lehrverpflichtung der AHS- und BMHS-Lehrer bei grundsätzlich 20 Stunden, in Schularbeitsfächern kann diese aber bis zu 17 Stunden absinken. Künftig müssen alle Lehrer grundsätzlich 24 Stunden unterrichten - wer die (bis zu zwei) Abschlagsstunden für Klassenvorstände, Kustoden, Mentoren etc. nicht hat, muss also um knapp 40 Prozent länger in der Klasse stehen.

Müssen Mathematik- und Turnlehrer trotz unterschiedlich hoher Vor- und Nachbereitungszeit wirklich gleich lang unterrichten?

Ja. Unabhängig von ihrem Fach gilt für alle Lehrer die gleiche Lehrverpflichtung. Die unterschiedliche Belastung wird nicht durch Zeitabschläge ausgeglichen, sondern durch finanzielle Zulagen für aufwendigere Fächer. In der Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe, Hauptschule, Neue Mittelschule) wären das etwa für Deutsch und Fremdsprachen, Mathematik, darstellende Geometrie, Informatik und EDV 24 Euro pro Wochenstunde zusätzlich. In der Sekundarstufe II (AHS-Oberstufe, BMHS) liegt die Zulage für diese Fächer bei 36 Euro. Zwölf Euro zusätzlich sollen Lehrer bekommen, die in der Oberstufe Geografie, Geschichte, Psychologie oder ähnliche Fächer unterrichten.

Gibt es Gehaltseinbußen?

Schwer zu sagen. Regierung und Gewerkschaft gehen hier von unterschiedlichen Bezugsgrößen aus. Außerdem haben durch das neue Fächer-Zulagensystem die Lehrer kein einheitliches Gehalt mehr. Ein Deutsch- und Englischlehrer verdient - unabhängig von der Entlohnung von Spezialfunktionen wie die Betreuung von Junglehrern - an der gleichen Schule wesentlich mehr als etwa ein Geschichte- und Geografielehrer. Fix ist, dass Junglehrer durch die Drehung der Gehaltskurve mehr als bisher verdienen, ältere Lehrer weniger.

Dauert es wirklich 13 Jahre bis zum ersten Gehaltssprung?

Nein. Das Dienstrecht sieht zwar vor, dass die erste Vorrückung nach 13 Dienstjahren erfolgt - gleichzeitig wird aber festgelegt, dass die Zeit des Besuchs einer höheren Schule sowie des Studiums angerechnet werden. Je nach Ausbildungsart dauert es im Regelfall also nur drei bis vier Jahre bis zum ersten Gehaltssprung.

Dürfen Lehrer auch Fächer unterrichten, für die sie gar keine Lehrbefähigung haben?

Ja - allerdings eingeschränkt. Voraussetzung sind das Vorliegen "wichtiger dienstlicher Gründe" (im Regelfall also das Fehlen von Lehrern für ein bestimmtes Fach an einer Schule) und dass dies nur "vorübergehend" passiert. Eine zeitliche Begrenzung ist aber nicht vorgesehen. Derzeit gibt es diese Regelung schon an Pflichtschulen, laut Gewerkschaft wird dort ein großer Teil der Stunden von fachfremden Lehrern gehalten.

Dürfen Bachelor-Absolventen auch in der Oberstufe unterrichten?

Grundsätzlich nicht, durch eine Hintertür aber schon. Allerdings sind alle Bachelor-Lehrer innerhalb von fünf Jahren verpflichtet, ihren Master-Abschluss nachzuholen. Tun sie dies "aus Gründen, die sie zu vertreten haben oder die in ihrer Person gelegen sind" nicht, ist dies ein Kündigungsgrund - ein automatischer Verlust der Lehrbefähigung ist aber nicht vorgesehen.

Gibt es noch Pragmatisierungen im neuen Dienstrecht?

Nein. Für alle neu eintretenden Lehrer soll das Vertragsbedienstetenrecht gelten. Dieses sieht zwar einen geringeren Kündigungsschutz als bei pragmatisierten Lehrern vor, allerdings einen höheren als bei Angestellten. So können Vertragsbedienstete im Unterschied zu Angestellten etwa nur bei Vorliegen bestimmter Gründe gekündigt werden.

Sind jetzt alle Lehrer Professoren?

Nein, sie dürfen sich aber so nennen. Das neue Dienstrecht sieht die Verwendungsbezeichnung "Professor" für alle Pädagogen vor.

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