16. März 2010 19:32
© dpa/dpaweb/dpa-Zentralbild/Z1015 Bernd Settnik
Der ORF-Redakteursrat protestiert im Zuge der angeblichen Neonazi-Affäre
bei einer FPÖ-Veranstaltung gegen die Vorgehensweise der Polizei.
Die Beschlagnahmung von Rohmaterial sei ein "gravierender Anschlag auf das
Redaktionsgeheimnis und damit die Medienfreiheit", so Redakteurssprecher
Fritz Wendl. FPÖ-Chef Heinz Christian Strache hatte einem Redakteur der
Sendung "Am Schauplatz" vorgeworfen, dieser habe Neonazis zur einer
Kundgebung der Freiheitlichen gebracht und dort zur Wiederbetätigung
animiert. Die herbeigerufene Polizei stellte daraufhin das Material sicher.
Journalisten besorgt
Wendl zeigte sich in einer Stellungnahme
besorgt und warnte vor Implikationen für die gesamte Medienbranche: "Macht
das Beispiel Schule, braucht künftig jemand einen Journalisten nur - und
noch so unbegründet - irgendeines angeblichen Vergehens beschuldigen und
schon wird dessen Material bis hin zum Laptop, Diktiergerät, Notizbuch
beschlagnahmt." Der rechtliche Hintergrund: Als Beschuldigter falle ein
Journalist mittlerweile nicht mehr unter den Schutz des Mediengesetzes. In
diesem ist geregelt, dass das Redaktionsgeheimnis vonseiten der
Strafverfolger nicht umgangen werden darf, also Schriftstücke, Druckwerke
oder Bild- und Tonträger nicht ohne weiteres beschlagnahmt werden können.
Materialsichtung
Im aktuellen Fall hatte der ORF nach Sichtung
des Materials seinem Redakteur den Rücken gestärkt, weil dieser sich nach
journalistischen Kriterien korrekt verhalten hatte. Außerdem legte das
Unternehmen Einspruch gegen die Beschlagnahmung des Rohmaterials ein und
hatte durchgesetzt, dass die Kassette versiegelt wurde.
Aus Wendls Sicht braucht es mehr juristische Schutzmaßnahmen: Es sei
"dringend nötig, der Methode, jemanden zum 'Beschuldigten' zu ernennen und
damit gesetzliche Schutzbestimmungen zu umgehen, einen wirksamen Riegel
vorzuschieben". Ansonsten könnten Journalisten ihrer Tätigkeit nur mehr
nachkommen, wenn sie jederzeit die Telefonnummer ihres Anwalts bei sich
hätten.
Wendl verwies dazu auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR), der entschieden habe, dass die Informationsfreiheit
nicht eingeschränkt werden dürfe, auch wenn ein Journalist als
"Beschuldigter" geführt werde. Dieses EMGR-Urteil betraf den Fall eines
Stern-Journalisten, der über Unregelmäßigkeiten des
EU-Betrugsbekämpfungsbüros (OLAF) berichtet hatte. OLAF hatte bei den
belgischen Behörden die Durchführung einer Hausdurchsuchung samt der
Beschlagnahme zahlreicher Arbeitsunterlagen erwirkt.