Terror-Prozess

Raufereien im Gerichtssaal drohten

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Kurz vor Ende des Prozesses eskalierte die Lage im Saal. Die Stimmung war nach einer kritischen Aussage des Richters zur Burka von Mona S. aufgeheizt.

Zu einer weiteren Eskalation ist es am vierten und letzten Verhandlungstag im Wiener Terror-Prozess gekommen, obwohl zu diesem Zeitpunkt das Beweisverfahren gegen Mohamed M. und Mona S. an sich bereits abgeschlossen war. Ehe Staatsanwalt Michael Klackl am Mittwochnachmittag sein Schlussplädoyer halten sollte, ordnete der Richter eine viertelstündige Verhandlungspause an. Diese wollte Mohamed M. dazu nützen, um noch ein Mal mit seiner Frau Mona S. zu sprechen.

Abgeführt
Als Richter Norbert Gerstberger das ablehnte, weil das Verfahren nunmehr in einem "kritischen Stadium" sei, spielten sich im Großen Schwurgerichtssaal dramatische Szenen ab. Vier Justizwachebeamten wollten Mohamed M. umgehend und eher unsanft abführen: Sie legten ihm mit Bestimmtheit Handschellen an, wobei sie offenbar die verletzte rechte Hand des 22-Jährigen zu hart anfassten.

"Sie tun mir weh!"
"Sie tun mir weh! Sie tun mir weh!", brüllte Mohamed S., wobei er sich gegen seine Verbringung aus dem Saal stemmte. "Sehen Sie, die tun mir weh!", rief er dem Richter zu, während ihn die Justizwache zum Ausgang drängte. Da begann Mohamed M. wieder erzürnt um sich zu schlagen. Beinahe stieß er gegen eine Begrenzungsbarriere, die das Publikum von den Prozessbeteiligten trennt. Das Wachpersonal hatte alle Mühe, ihn aus dem Saal zu bringen.

Verwandte wollen Mohammed retten
Als das geschehen war, hörte man hinter der Tür Gepoltere und laute Schreie des Mannes, worauf Verwandte und Freunde des Mannes Richtung Tür laufen wollten, allerdings am Zutritt gehindert wurden.

Schwiegermutter wollte eingreifen
Auch die Familie von Mona S. zeigte sich erbost. Deren Mutter eilte ins Zeugenzimmer, um über einen Verbindungsgang zu ihrem Schwiegersohn vorzudringen und diesem Beistand zu leisten. Die Justizwache stellte sich ihr in in den Weg. "Das ist Misshandlung!", rief die Frau. Ein jugendlicher Prozessbesucher machte Anstalten, einen Wachebeamten körperlich zu attackieren, konnte aber von einem besonneneren Erwachsenen von Handgreiflichkeiten abgebracht werden.

Eskalation drohte
Die Situation drohte über Minuten hinweg zu eskalieren. Die Verhandlungspause musste daher notgedrungen ausgedehnt werden. Endlich hatten sich die Gemüter wieder halbwegs beruhigt, so dass der Staatsanwalt knapp vor 17.00 Uhr zu seinem Schlussvortrag ansetzen konnte.

Fetzen vor dem Gesicht
Mona ließ sich zu Beginn in den Großen Schwurgerichtssaal bringen, um eine Stellungnahme abzugeben. Sie war gleich am ersten Verhandlungstag wegen ihres Schleiers vom Prozess ausgeschlossen worden. Die 21-Jährige war aber nicht zu verstehen, zumal ihr Mikrofon abgedreht war. "Es ist jemand relativ schwer verständlich, der einen Fetzen vor dem Gesicht hat", stellte Richter Norbert Gerstberger fest. Mona wurde wieder abgeführt.

Richter entschuldigt sich
Mohamed M. legte am Rande Protest gegen diese Bemerkung des Richters ein: "Ihre Aussage, meine Frau hätte einen Fetzen vor dem Gesicht, war eine ziemlich schwere Beleidigung!" "Ich bin bereit, das zurückzunehmen, wenn sich dadurch jemand beleidigt fühlt", erwiderte Richter Norbert Gerstberger. "Ja, ich!", rief darauf die unter den Zuhörern sitzende Mutter von Mona S. Als deren Wortmeldung auszuufern drohte, ersuchte sie der Richter, sich ruhig zu verhalten, das er sie ansonsten aus dem Verhandlungssaal entfernen lassen müsse.

"Nichts Unrechtes getan"
Ihre schriftliche Stellungnahme wurde verlesen. Darin beteuert die junge Frau: "Gott weiß es am Besten, ich habe nichts Unrechtes getan! Übersetzen ist keine Straftat." Der Staatsanwalt wirft ihr vor, für Mohamed Übersetzerdienste geleistet und sich damit propagandistisch für die al-Qaida betätigt zu haben. "Dass wir Sachen von der al-Qaida übersetzt haben, heißt nicht, dass wir auch die Meinung vertreten haben", so Mona.

Akten werden nicht vernichtet
Im Anschluss lehnte das Gericht den Antrag des Verteidigers auf Vernichtung von Aktenbestandteilen ab, die die Polizei auf Basis einer Keylogg- und Screenshot-Überwachung des Computers von Mohamed gewonnenen hatte. Die Begründung: Die Grenzen des Erlaubten wurden bei den Ermittlungen nicht überschritten.

Gerstberger räumte ein, dass die heimliche Installation einer speziellen Angriffs-Software zwar eine "Besonderheit" sei, rechtlich aber dasselbe darstelle wie eine Video-Kamera. Der Verteidiger beantragte daraufhin die Beiziehung eines EDV-Sachverständigen, um zu beweisen, dass in gesetzwidriger Weise ermittelt wurde.

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