Rechtsstreit

Stronach-Anzeige gegen Bucher ging ins Leere

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Staatsanwaltschaft: Tatbestand der Verleumdung nicht erfüllt.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihr Ermittlungsverfahren gegen BZÖ-Chef Josef Bucher nach einer Anzeige von Frank Stronach wegen Verleumdung (§ 297 (1) Strafgesetzbuch) eingestellt. Das wurde dem Bündnis-Obmann in einem Schreiben mitgeteilt.

Die Verleumdungs-Anzeige Stronachs gegen Bucher war eine Reaktion auf eine Sachverhaltsdarstellung Buchers wegen angeblich versuchter Bestechung durch den Austro-Kanadier. Bucher hatte damals den Vorwurf erhoben, Stronach habe versucht, Abgeordnete zu kaufen sowie 500.000 Euro für ein Überlaufen Buchers ins Team Stronach geboten zu haben. Dieses Verfahren wurde im Dezember des letzten Jahres von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Begründung lautete, dass - selbst wenn die Behauptungen in der Anzeige stimmen würden - der Sachverhalt nach damaliger Rechtslage nicht gerichtlich strafbar gewesen wäre.

Stronachs Anwalt hatte nach Einstellung dieses Verfahrens eine Strafanzeige gegen Bucher wegen des Verdachts der Verleumdung eingebracht. Dieses Verfahren wurde nun zurückgelegt - die Begründung: In der ursprünglichen Anzeige Buchers wurde "keine von Amts wegen zu verfolgende, mit Strafe bedrohte Handlung oder eine Verletzung von Amts- oder Standsepflichten geschildert" - damit ist auch der von Stronach angezeigte Tatbestand der Verleumdung nicht erfüllt.

Offen ist noch eine Klage gegen den BZÖ-Chef seitens Stronach beim Handelsgericht Wien wegen Buchers Behauptung, Stronach habe ihn um 500.000 Euro kaufen wollen. Der Milliardär klagte auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs sowie die Feststellung der Haftung für alle entstandenen Schäden.


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