Kostenfaktor

Unzurechnungsfähige Täter hinter Gitter

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Aus Kostengründen werden die Betroffenen derzeit von psychiatrischen Spitälern weg in Haftanstalten übersiedelt.

Derzeit in Krankenhäusern untergebrachte unzurechnungsfähige Straftäter werden bis Herbst in Strafvollzugsanstalten verlegt. Zeitungsberichten zufolge ist der Kostendruck für diese Maßnahme ausschlaggebend. Denn in psychiatrischen Spitälern kommt ein Tag pro Kopf auf 300 bis 600 Euro.

Knast kostet einen Bruchteil
Im Vergleich dazu kostet ein Tag in Göllersdorf, der einzigen Sonderanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, 140 Euro pro Insasse. Zurechnungsunfähige Straftäter können darüber hinaus in Asten, der eigens dafür ausgebauten Außenstelle der Justizanstalt Linz, betreut werden.

Betroffen sind Täter, die zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig waren und vom Gericht nicht zu einer Strafe verurteilt, sondern in eine Anstalt eingewiesen wurden. In psychiatrischen Krankenhausabteilungen sollte die notwendige medizinische Betreuung sichergestellt werden.

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ortet einen "Bruch in der österreichischen Justizgeschichte": Wegsperren statt Therapie sei nicht die vorherrschende Denkschule gewesen. "Wir stehen hier vor einer Brutalisierung und vor einem Abgehen vernünftiger Ansätze im Justizvollzug. Sparen ist gut und richtig, aber es geht auch mit Intelligenz, Stil - und ohne Gefährdung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungspotenziale", so Jarolim.

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