Nach Polizeieinsatz

Wiener Obdachlose legen Beschwerde ein

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Die Polizei hat im Wiener Stadtpark deren Habseligkeiten entfernt.

Drei Obdachlose, die kürzlich den Wiener Stadtpark verlassen mussten, wehren sich nun gegen die Entfernung ihrer Habseligkeiten. Sie haben gegen die Vorgangsweise eine sogenannte Maßnahmenbeschwerde (wird beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingebracht, Anm.) erhoben, teilte ihr Rechtsvertreter, die Kanzlei Lansky, Ganzger und Partner mit.

Die Betroffenen hätten nämlich zum Teil nicht die Gelegenheit gehabt, ihr Hab und Gut rechtzeitig zu entfernen, wird beklagt. Die Polizei habe bei dem Einsatz am 15. Oktober die Entsorgung angeordnet, obwohl nicht alle Obdachlosen im Stadtpark anwesend gewesen seien. Binnen 30 Minuten hätten die Parkbänke geräumt werden sollen.

Es sei ohne Rücksicht auf die individuelle Situation der Betroffenen vorgegangen worden, sind die Anwälte überzeugt. Aber auch die Regelung, auf die sich die Polizei berufen habe, sei "bedenklich". Angewendet wurde die Wiener "Kampierverordnung", die die Benützung von Zelten und Schlafsäcken nur auf Campingplätzen erlaubt. Diese war zuletzt auch von den Grünen und der Caritas kritisiert worden.

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