Kärnten

Vergleich zwischen Ragger und Petzner

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Petzner (BZÖ) musste seine Vorwürfe gegen den FPK-Landesrat widerrufen.

In der Kärntner Debatte um Unvereinbarkeiten hat es zwischen dem BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner und Soziallandesrat Christian Ragger (FPK) einen gerichtlichen Vergleich gegeben. Petzner musste dabei den Vorwurf widerrufen, die Anwaltskanzlei, an der Ragger beteiligt ist, hätte Aufträge vom Land Kärnten erhalten. Weiters musste er feststellen, dass zwischen den Aktivitäten der Kanzlei und der Tätigkeit Raggers als Landesrat "keine unzulässige direkte Verbindung besteht".

Petzer will "nicht herumstreiten"
Petzner begründete den Widerruf am Mittwoch so: "Es gab einen gerichtlichen Vergleich, ich will hier nicht herumstreiten." Er hätte den Fall weiter ausprozessieren können, das sei ihm aber "zu kindisch". "Wenn er den Widerruf für seinen Weihnachtsfrieden braucht, soll er ihn haben", sagte Petzner in Richtung Ragger.

Begonnen hatte die Debatte nach den Diskussionen um die Meldepflicht der bäuerlichen Nebeneinkünfte von FPK-Obmann LHStv. Uwe Scheuch und dessen Bruder, Klubobmann Kurt Scheuch. In weiterer Folge wurde bekannt, dass Ragger seine Anteile an der Wolfsberger Kanzlei nicht im Landtag gemeldet hatte. Der FPK-Politiker selbst war der Meinung, dies sei nicht notwendig, da er noch vor seinem Amtsantritt als Landesrat seine Funktion als Geschäftsführer der Kanzlei zurückgelegt habe und sich aus dem Firmenbuch streichen ließ. Er holte die Meldung an den Ausschuss nach.

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