Gut entwickelt

Ungeborenes klagte Republik - Emil aus Spital enlassen

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Der kleine Emil, der als Ungeborener die Republik verklagt hat, entwickelt sich "prächtig".

Emil hat bereits vor seiner Geburt für Schlagzeilen gesorgt, als er als Ungeborener die Republik auf sein Recht auf Ehre und Achtung der Menschenwürde geklagt hat. Hintergrund ist das umstrittene Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das Eltern wegen eines Fehlers in der Pränatal-Diagnose Schadenersatz für ihr behindert geborenes Kind zusprach.

Verletzung der Ehre und Würde
"Unser Kind hat zwar einen Schaden, ist aber kein Schaden", betonen Emils Eltern. Geht es nach ihnen, soll das Gericht feststellen, dass Emil durch die bestehende Gesetzeslage in seinem Recht auf Ehre und Würde verletzt wird. "Die Klage und die Idee dahinter zielen nicht auf Geld ab, sondern sollen eine Änderung der geltenden Rechtslage bewirken", betonte Rechtsanwalt Paul Sutterlüty, der Emil vertritt. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.

Aus Spital enlassen
Emil ist Anfang August mit einem offenen Rücken zur Welt gekommen. Die deshalb notwendigen zwei Operationen habe er gut verkraftet, teilte das LKH Feldkirch am Mittwoch mit. "Emil ist ein Vitalbündel und hat bereits ein halbes Kilo an Gewicht zugelegt", freuen sich seine Eltern.

Bei den beiden Operationen wurden der Verschluss des offenen Rückens sowie die zum Druckausgleich notwendige Ableitung des Hirnwassers sichergestellt, dessen Zirkulation durch die Missbildung des Rückens unterbrochen war. "Die Eingriffe sind ohne Komplikationen verlaufen, alle entsprechenden Therapiemaßnahmen sind bereits in die Wege geleitet", sagte Emils Vater Andreas Karg. Das Ausmaß der Fehlbildung am Rücken war im vierten Schwangerschaftsmonat festgestellt worden.

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