Weil sie Kopftuch trug

Bürgermeisterin feuert Flüchtlings-Praktikantin

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Weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch abzulegen, wurde sie gefeuert.

Im deutschen Brandenburg wurde eine Rathaus-Praktikantin von der Bürgermeisterin gefeuert, weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch abzulegen. Die 48-jährige Palästinenserin, die im Rahmen des Projekts "Perspektiven für Flüchtling" sechs Wochen lang in der Stadtverwaltung arbeiten sollte, war als Flüchtling nach Brandenburg gekommen.

"Als sie morgens mit dem islamischen Kopftuch in das Rathaus kam, haben wir die Frau darauf hingewiesen, dass hier das Neutralitätsgebot gilt", erklärte Bürgermeisterin Herzog-von der Heide laut der "Bild"-Zeitung.

Religiöse Symbole nicht erlaubt

Religiöse Symbole hätten in der Verwaltung nichts zu suchen, es seien auch keine Kreuze an den Wänden, sagte die Bürgermeisterin. Doch die Frau wollte ihr Kopftuch keinesfalls abnehmen: "Sie sagte, das könne sie nur tun, wenn keine Männer anwesend sind. Das schreibe ihr Glaube vor. Deshalb musste sie ihr Praktikum mittags beenden."

Kritik am Kopftuchverbot

Der CDU-Landtagsabgeordnete Sven Petke zeigte sich mit der Entscheidung der Bürgermeisterin nicht einverstanden, da es keine rechtliche Grundlage für das Kopftuch-Verbot gebe: "Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass persönliche Glaubensbekenntnisse, etwa mit einer bestimmten Kleidung, nicht zu beanstanden sind", sagte er laut "Bild".

SPD-Mitglied Ingo Decker vom Brandenburger Innenministerium erklärte daraufhin, dass es keine Vorschriften für Dienstbekleidung in Rathäusern geben. Da jede Kommune selbst entscheiden könne, was erlaubt ist, habe die Bürgermeisterin nicht falsch gehandelt.

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