Sex-Affäre

Zimmermädchen verklagt Strauss-Kahn

Teilen

Die 32-Jährige verlangt Schadensersatz für den "sadistischen Angriff".

Das afrikanische Zimmermädchen, das Dominique Strauss-Kahn der versuchten Vergewaltigung beschuldigt, hat den früheren IWF-Chef jetzt auch auf Schadensersatz verklagt. Die "New York Times" berichtete in der Nacht zum Dienstag online, dass die Frau aus Guinea für den "gewaltsamen und sadistischen Akt" eine finanzielle Entschädigung in nicht genannter Höhe verlangt. Sie sei erniedrigt, degradiert und ihrer "Würde als Frau beraubt" worden, heißt es demnach in der Klageschrift.

Noch keine Bestätigung
Nafissatou Diallo (32) aus dem westafrikanischen Guinea reichte den Vorgang beim Supreme Court des Staates New York in der Bronx ein, schrieb die Zeitung. Eine Bestätigung des Gerichts konnte wegen der fortgeschrittenen Stunde nicht eingeholt werden. Diallos Anwalt, Kenneth Thompson, war zunächst nicht zu sprechen. Eine Mitarbeiterin bestätigte lediglich, dass die junge Witwe Wiedergutmachung fordere für den körperlichen und psychologischen Schaden durch Strauss-Kahns angebliche Sexattacke vor drei Monaten.

"Strauss-Kahn griff Ms. Diallo in dem Glauben an, diplomatische Immunität in diesem Land zu besitzen. Er attackierte Ms. Diallo absichtlich, brutal und gewalttätig und erniedrigte sie dabei", heißt es nach einem Bericht des Wirtschaftsnachrichtendienstes Bloomberg weiter in der Klage. Der 62-jährige Franzose hat bereits alle Vorwürfe von sich gewiesen und sich vor dem Supreme Court in Manhattan nicht schuldig erklärt.

Oralsex?
Der damalige Chef des Internationalen Währungsfonds hatte das Zimmermädchen am 14. Mai ihren Angaben nach in seiner Hotelsuite zum Oralsex gezwungen. Strauss-Kahn ist inzwischen wieder auf freiem Fuß, darf aber die USA nicht verlassen. Ein Richter hatte ihn vom Hausarrest befreit und die Millionenkaution aufgehoben, weil selbst die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Diallo, der wichtigsten Zeugin, geäußert hatte.

Die New Yorker Staatsanwaltschaft rät im allgemeinen dazu, Schadensersatzforderungen erst nach Abschluss des Strafprozesses zu stellen, merkte die "Times" an. Strauss-Kahn muss am 23. August wieder vor dem Richter stehen. Selbst wenn er dann offiziell von der Anklage der kriminellen Gewalt gegen das Zimmermädchen befreit werden sollte, geht es anschließend vor dem Zivilrichter in der Bronx weiter.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.