14. Februar 2008 18:09
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In Deutschland kann eine Einbürgerung trotz arglistiger Täuschung Jahre
später nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das hat das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Damit waren
die Klagen mehrerer Berliner mit ausländischen Wurzeln und deutschem Pass
gegen das Land Berlin erfolgreich. Dies wollte die Einbürgerung nach acht
bis elf Jahren rückgängig machen, weil es getäuscht wurde.
Betroffene machten falsche Angaben
Die Betroffenen hatten unter
anderen falsche Angaben über ihre Herkunft gemacht. Nach Auffassung der
Leipziger Richter ist seit der Täuschung jedoch eine zu lange Zeit
vergangen. Sie beriefen sich dabei auf ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von Mai 2006, wonach derartige Entscheidungen "zeitnah"
zu treffen sind.
Davon könne in den vorliegenden Fällen bei Zeiträumen von acht bis elf
Jahren nicht mehr gesprochen werden, entschieden die Leipziger Richter. Eine
konkrete Zeitgrenze nannten sie allerdings - wie schon die Karlsruher
Richter - nicht. Zugleich forderten sie den Gesetzgeber auf, eine klare
Regelung zu schaffen. Das Gericht schloss sich damit der Kritik des
Bundesverfassungsgerichts an.
Kläger behalten deutsche Staatsbürgerschaft
Mit ihrem
Urteil bestätigten die Bundesrichter Entscheidungen des
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie in einem Fall des
Verwaltungsgerichts Berlin. Diese hatten bereits die Bescheide zur Rücknahme
der Einbürgerung aufgehoben. Damit behalten alle Kläger die deutsche
Staatsbürgerschaft.
Herkunftsländer: Pakistan, Türkei und Libanon
Die
Betroffenen stammen aus Pakistan, der Türkei und dem Libanon und haben
Familien mit mehreren Kindern. Im Rahmen ihrer Einbürgerungsverfahren hatten
sie gegenüber den Behörden falsche Angaben gemacht. So verschwieg
beispielsweise ein gebürtiger Pakistani seine Zweitehe in der Heimat und gab
nur seine deutsche Ehefrau an. Ein anderer Kläger gab an, aus dem Libanon zu
stammen. Die Behörden fanden jedoch später heraus, dass er in der Türkei
geboren wurde.