09. Februar 2010 12:32
Die deutsche Regierung muss die sogenannten Hartz-IV-Regelsätze für
bedürftige Kinder und Erwachsene neu berechnen. Die bisherige Regelung
verstoße gegen die Verfassung, entschied das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe am Dienstag. Die Berechnung sei nicht transparent genug, befanden
die höchsten Richter. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31.
Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob
Bezieher des sogenannten Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen
müssen, ließ das Gericht jedoch offen.
Grundsätzlich muss aber bei einer der größten Sozialreformen in der
deutschen Nachkriegsgeschichte erheblich nachgebessert werden.
Sozialverbände, Kinderschutzbund und Gewerkschaften begrüßten das Urteil.
"Hartz IV" - benannt nach dem früheren VW-Manager und Kanzler-Berater Peter
Hartz - ist in Deutschland der gängige Name für ein Programm zur
Unterstützung von Langzeitarbeitslosen. Landesweit erhalten etwa 6,5
Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen. Dazu zählen Langzeitarbeitslose,
deren Familienangehörige sowie Geringverdiener, die als sogenannte
"Aufstocker" einen staatlichen Zuschuss zu ihrem mageren Arbeitslohn
erhalten.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich.
Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar
ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro),
unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).
Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können
Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch
die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin durch
eine Rekordneuverschuldung von fasst 100 Milliarden Euro schwer gebeutelten
deutschen Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV. Bisher waren
dafür im Bundeshaushalt 2010 insgesamt 41,1 Milliarden Euro veranschlagt.
Die SPD sieht damit die Steuersenkungspläne von Union und FDP als überholt
an. Das Urteil bedeute, dass der Staat noch mehr Geld als bisher für
Sozialleistungen ausgeben werde, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer
der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Sozialverbände und Betroffene hatten vor
dem Urteil die Hoffnung geäußert, dass die Kinder von Hartz-IV-Empfängern
deutlich mehr Unterstützung erhalten.
Die Hartz-IV-Reform war in Deutschland von Anfang an heftig umstritten. Sie
war von der früheren rot-grünen Bundesregierung 2003 beschlossen worden und
am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten. Über den Bundesrat (Länderkammer)
hatten aber auch auch die Unionsparteien an der Gesetzgebung mitgewirkt.
Mit der Reform waren die frühere Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe zu
einer gemeinsamen Leistung zusammengelegt worden, dem sogenannten
Arbeitslosengeld II. Dieses war aber für viele betroffene
Langzeitarbeitslose niedriger als die vorherige Arbeitslosenhilfe. Die
Hartz-IV-Reform gilt als einer der Gründe, weshalb der SPD-Kanzler Gerhard
Schröder 2005 die Bundestagswahl verlor und die Linke auch in
Westdeutschland erstarkte.
Gegenwärtig erhalten Arbeitslose in Deutschland zunächst das
Arbeitslosengeld I, das zwischen 60 und 67 Prozent des letzten
Nettoeinkommens. Es wird zwölf Monate lang bezahlt, bei älteren Arbeitslosen
maximal 24 Monate. Danach bekommen alle Erwerbslosen - ganz unabhängig von
ihrem früheren Einkommen - nur noch Hartz-IV-Leistungen.
In einer ersten Reaktion sprach das UNO-Kinderhilfswerk UNICEF von einem
wichtigen Schritt hin zu einer kindergerechten Gesellschaft. "Das Urteil
weist den richtigen Weg für einen wirksameren Kampf gegen Kinderarmut",
erklärte UNICEF-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus. Der Armutsdruck sei
vor allem für Kinder von Alleinerziehenden dramatisch. Höhere Regelsätze
allein reichten jedoch nicht aus. "Es geht nicht nur darum, wie oft ein Kind
neue Schuhe hat, sondern welchen Platz und welche Chancen ein Kind in der
Gesellschaft hat. Die Politik muss jetzt endlich eine umfassende Strategie
entwickeln, um zu vermeiden, dass Kinder oftmals schon sehr früh abgehängt
und aus unserer Gesellschaft dauerhaft ausgegrenzt werden", erklärte
Stachelhaus.
Von rund zwei Millionen Kindern und Jugendlichen, die mit nur einem
Elternteil aufwachsen, müssten 34 Prozent oder fast 700.000 Kinder mit
weniger als 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens auskommen. Rund 350.000
verfügten sogar nur über weniger als 50 Prozent. Selbst wenn sie es
schafften, berufstätig zu sein, sei es ihnen kaum möglich, der Armut zu
entkommen. UNICEF forderte Bundesregierung, Länder und Kommunen auf, das
Wohlbefinden und die Rechte der Kinder zum Maßstab ihrer politischen
Entscheidungen zu machen.