Urteil
Deutsche Grenzkontrollen zu Österreich rechtmäßig
Der Bürger müsse staatliche Eingriffe zunächst dulden und könne allenfalls im Nachgang deren Rechtswidrigkeit feststellen lassen, erläuterte ein Gerichtssprecher. Ein einstweiliger Rechtsschutz sei nur in Ausnahmefällen möglich, wenn irreparabler, großer Schaden drohe.
Wesentlicher Gesichtspunkt für die Rechtswidrigkeit sei die Dauer der seit Jahren faktisch unverändert bestehenden Grenzkontrollen, insbesondere an der österreichisch-deutschen Grenze, und die Frage der Vereinbarkeit auch mit dem neuen Schengener Grenzkodex, befand das Gericht. Drei Männer hatten den Bund wegen der Kontrollen verklagt.
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Nach Angaben des Gerichts ist aber Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich. Die Begründung der Urteile soll in einigen Wochen zugestellt werden.
Kläger beklagen Racial Profiling und Willkür
Die drei Kläger waren vor Gericht gezogen, nachdem sie im Jahr 2025 kontrolliert worden waren. Einer von ihnen ist Werner Schroeder, der am Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck lehrt. Schroeder fährt immer mit dem Zug von München nach Österreich, mindestens einmal pro Woche oder häufiger. 2025 wurde er kontrolliert und seine Tasche durchsucht. Das sei ein Verstoß gegen das Europarecht, wie Schroeder sagte. Die systematischen Binnengrenzkontrollen würden gegen die Vorgaben des Schengener Grenzkodex verstoßen. "Die Frage ist, wie viele rechtswidrige Handlungen muss man ertragen?"
Geklagt hatte auch der Nigerianer Abdulhamid A. Er warf der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor und geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe bei einer Zugfahrt ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein. Als einziger Fahrgast des Abteils habe er im Juli 2025 seine Papiere vorzeigen müssen, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit, die A. und Schroeder unterstützt hat.
Der österreichische Rechtsanwalt Hubert Niedermayr klagte ebenfalls, nachdem er nach eigenen Angaben mehrfach im Grenzbereich um Rosenheim kontrolliert wurde. Er befürchte, "dass hier tatsächlich vorsätzlich gegen bestehendes Recht verstoßen wird", sagte der Jurist. "Das ist letztendlich politische Willkür und das können wir nicht dulden."
Grenzkontrollen waren vor Gericht mehrfach durchgefallen
An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Sie wurden dreimal verlängert - zuletzt bis Mitte September 2026.
Schon in der Vergangenheit hatte die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit Grenzkontrollen bei einzelnen Klägern im Nachhinein für rechtswidrig erklärt. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte, dass die Verlängerung der Grenzkontrollen vom Bundesinnenministerium nicht ausreichend begründet worden war.
Rechtlich erforderlich sei dafür eine neue, ernsthafte Bedrohung - nicht nur einer "weiterhin" hohe Sekundärmigration. Auswirkungen auf die Grenzkontrollen hatten die Urteile in der Praxis aber nicht, weil sie nur für schon erfolgte Kontrollen von einzelnen Menschen galten.
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