§ 10 MedienG

Nachträgliche Mitteilung gemäß § 10 MedienG

Johannes Peterlik
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Freispruch für Botschafter Johannes Peterlik

Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat als Schöffengericht Botschafter Johannes Peterlik vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Verletzung der Pflicht zur Geheimhaltung freigesprochen. Der Schöffensenat zeigte sich davon überzeugt, dass Peterlik nicht die in den beiden Anklagepunkten vorgeworfenen strafbaren Handlungen begangen hat. Demnach hat Peterlik keinen Bericht der OPCW an Egisto Ott weitergegeben, keinen Amtsmissbrauch begangen und auch seine Pflicht zur Geheimhaltung nicht verletzt.

Der ehemalige Generalsekretär des Außenministeriums wurde im September 2021 nach schweren strafrechtlichen Vorwürfen suspendiert. Die Staatsanwaltschaft Wien warf ihm vor, an Egisto Ott einen als geheim eingestuften Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) weitergegeben zu haben und damit Missbrauch der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB und des Vergehens der Verletzung einer Pflicht zu Geheimhaltung nach § 310 Abs 1 StGB begangen zu haben.

Das Schöffengericht fällte am 22. April 2026 einen Freispruch, der nunmehr auch rechtskräftig ist. Aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens hat das Schöffengericht zweifelsfrei festgestellt, dass Peterlik keine der ihm vorgeworfenen Tatbestände erfüllt hat.

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