Urteil jetzt rechtskräftig

Fiat TV-Werbespot war gesetzwidrig

Fiat TV-Werbespot war gesetzwidrig
© FCA
Italienischer Autobauer verstieß in Österreich gegen Informationspflichten.
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Nun ist es fix: Fiat hat in Österreich in einem TV-Spot mit Adrien Brody (Screenshot oben) tatsächlich gegen gesetzliche Informationspflichten verstoßen. Der italienische Autohersteller schilderte in dem Werbespot die Gesamtkosten eines Leasingvertrages nicht klar genug aus. Der Oberlandesgericht Wien bestätigte nun den Verstoß gegen das Verbraucherkreditgesetz. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das sagt der VKI

"Diese gesetzliche Schutzvorschrift soll verhindern, dass die Aufmerksamkeit der Verbraucher auf die niedrige Leasingrate gelenkt wird, ohne dass sie ausreichend über die tatsächlichen Gesamtkosten informiert werden", informierte Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im Verein für Konsumenteninformation (VKI).

>>>Nachlesen: Fiat-Werbung ist gesetzwidrig

Zusatz-Infos nicht klar genug angezeigt

Der VKI war im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Werbung vorgegangen. Der 30-sekündige TV-Spot mit Schauspieler Adrien Brody wurde allein im Juli 2017 mehr als 1.400 Mal gesendet. Darin wurde rund 4 Sekunden lang mit einer Leasingrate in Höhe von 65 Euro im Monat geworben. Die vom Gesetz geforderten zusätzlichen Informationen waren nicht einmal halb so groß und nur halb so lange wie die Leasingrate selbst angezeigt.

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