Neue NoVA-Regelung

Jetzt werden viele Neuwagen deutlich teurer

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In Österreich tritt am 1. Juli 2021 die neue NoVA-Regelung in Kraft.

Wie angekündigt, treten mit 1. Juli 2021 Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für den  Kauf von Neuwagen  in Kraft. Viele neue Autos werden dadurch teurer. Noch härter trifft es jedoch Unternehmern. Denn der Kreis der von der NoVA erfassten Kfz wird auf Klein-Lkw ausgedehnt. Ab Donnerstag ist somit für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem höchst zulässigen Gesamtgesicht von bis zu 3,5 Tonnen die NoVA zu entrichten.

Jährliche automatische Anpassung

Für alle Kfz, die der NoVA unterliegen, wird die am CO2-Emissionswert orientierte Berechnung weiter ökologisiert. Für Pkw und Kombi (Klasse M1) sowie für Klein-Lkw (Klasse N1) wird die Steuer zunächst am 1. Juli 2021 und danach jährlich am 1. Jänner erhöht: Der CO2-Abzugsbetrag und der Malusgrenzwert werden verringert, währenddessen die Malusbeträge und der Höchststeuersatz erhöht werden. Erhöht wird auch der Höchststeuersatz für Kfz, für die kein CO2-Emissionswert vorliegt. Des Weiteren können sich Änderungen dadurch ergeben, dass nun die NoVA an die Fahrzeugklassen des Kraftfahrgesetzes 1967 und nicht mehr an die Einordnung der kombinierten Nomenklatur anknüpft.  

Zweite Erhöhung in diesem Jahr

Die NoVA wurde bereits am 1. Jänner 2021  erhöht. In jenen Fällen, in denen es teurer wurde, ist der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt gestiegen. Das bedeutet beispielsweise bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2020. Ab 1. Juli steigt die NoVA für Pkw nochmals und anschließend jährlich bis zumindest ins Jahr 2024. Laut dem ÖAMTC trifft es größere und damit verbrauchsstärkere Autos besonders, letztlich trifft es aber fast alle Neuwagenkäufe, vom Kleinwagen bis zum Van für die Familie: So zahlt man zum Beispiel für einen Hyundai i10 1.0 Benziner im Jahr 2021 noch keine NoVA, im Jahr 2024 sind aber selbst bei diesem Kleinwagen 104 Euro fällig. Familien mit größerem Platzbedarf müssten für einen VW Sharan Family 1,4 TSI im Jahr 2024 sogar rund 3.000 Euro zusätzlich an NoVA bezahlen.

Hier wird keine NoVA fällig

Steuerfrei sind ab 1. Juli alle Kfz, die aufgrund Ihres Antriebs keine CO2-Emissionen aufweisen, unabhängig von ihrer Antriebsart, also nicht nur mehr elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Für Tageszulassungen bis drei Monaten und Vorführfahrzeuge entfällt die Steuer, ohne dass hierfür die Vergütung beantragt werden muss.

Viele Käufe vorgezogen

Das nahende Ende der Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Klein-Lkw hatte zuletzt zu einem Ansturm bei den Kfz-Händlern geführt. Von Unternehmensvertretern wurde der Plan der türkis-grünen Bundesregierung von Anfang an massiv kritisiert, auch von jenen des ÖVP-Wirtschaftsbundes.

"Bringe kaum was fürs Klima"

Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung, meinte zur ab 1. Juli geltenden NoVA-Regelung: "Der Mobilitätsclub hat damals darauf hingewiesen, dass die NoVA-Novelle besonders Familienautos wie Vans um mehrere tausend Euro teurer macht und letztlich fast alle Pkw trifft. Mit dem Argument des Klimaschutzes wurden solche Einwände damals vom Tisch gewischt." Nun hat sich allerdings herausgestellt, dass die beschlossene Erhöhung der NoVA zwar den Preis vieler Neufahrzeuge empfindlich anheben wird, die Klimawirkung dieser Maßnahmen aber höchst überschaubar ist. Wiesinger: "Ein Beamter des Finanzministeriums hat bei einer Veranstaltung öffentlich zugegeben, dass durch die NoVA-Erhöhung gerade einmal mit einer zusätzlichen CO2-Einsparung von 140.000 Tonnen über zehn Jahre zu rechnen ist." Die Österreichische Energieagentur hat Ende 2019 im Auftrag des ÖAMTC errechnet, dass die Einführung von E10, also die Anhebung der Bioethanol-Beimischung im Benzin von fünf auf zehn Prozent, CO2-Einsparungen in derselben Höhe realisieren würde – allerdings pro Jahr.  
 

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