Gleichstellung von Taxi-und Mietwagengewerbe sorgt beim Fahrdienstvermittler für höhere Preise.
Wie angekündigt, sind am 1. Jänner 2021 die neuen Regeln zum Gelegenheitsverkehrsgesetz ("GelverkG") in Kraft getreten. Das Verkehrsministerium macht mit den Ergänzungen zum Taxi- und Mietwagengewerbe die Tür für Uber auf - schreibt dabei aber den Vermittlungsdiensten Mindestpreise vor. Damit sollen einerseits flexiblere Preise möglich, zugleich aber der Preiswettkampf nach unten unterbunden werden.
Grundgebühr gilt auch für Uber
Da die Gleichstellung auch für den Mindestpreis einer Fahrt gilt, sind die Fahrten mit Uber nun deutlich teurer. Denn Plattformen wie Bolt oder der amerikanische Fahrdienstvermittler müssen jetzt als Mindestpreis die den Taxlern vorgeschriebene Grundgebühr mit Zuschlag zahlen. Konkret in Wien also 6,60 Euro (Grundtaxe 3,80 plus Funktaxe 2,80 Euro). Dadurch kann sich der bisherige Uber-Preis bei kurzen Strecken schon einmal verdoppeln. Sollte es in einem Bundesland keine Grundtaxe geben, gilt per Gesetz ein Mindest-Fahrpreis von 5 Euro. Auf Landesebene kann zusätzlich auch ein Höchstpreis vorgegeben werden, wenn das gewünscht ist.
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Per Taxameter oder Vorab-Preis
Grundsätzlich gibt es durch das neue Gesetz zwei Arten der Preisbildung: Wer an einem Taxistand in ein Fahrzeug steigt oder am Straßenrand ein Taxi mit Taxameter heranwinkt, kann, ohne über den Preis zu sprechen, einsteigen und sich den Fahrpreis am Ende per Taxameter vorrechnen lassen. Man kann sich auch wie bisher per Telefon ein Taxi mit Taxameter bestellen und am Ende der Fahrt den Taxameter-Preis bezahlen. Wer aber per Telefon oder Internet ein Fahrzeug bestellt, kann für die Fahrt auch im Voraus einen Preis vereinbaren. Dieser darf nach der Fahrt nicht mehr steigen. Solche vermittelten und im Voraus vereinbarten Fahrten dürfen sowohl Mietwagen ohne Taxameter als auch Taxler mit Taxameter anbieten.
Die Möglichkeit dieses vorab ausgemachten Pauschalpreises gibt es aber erst ab 1. März 2021. Bis dahin können Uber-Fahrer keinen billigeren Preis als Taxis anbieten. Deshalb hat der Fahrdienstvermittler Ende Oktober eigens ein Taxi-Angebot in seiner App gestartet. Für eine relativ kurze Strecke (Karlsplatz - Hauptbahnhof) werden dabei zwischen 11 und 13 Euro fällig. Im Vorjahr zahlte man dafür zur selben Uhrzeit nur rund 6 Euro:
Die ganzen neuen Regeln gelten nur in Gebieten, wo überhaupt Taxitarife geregelt sind, also vor allem in größeren und kleineren Städten. Wo das Bundesland als zuständige Instanz keine Regeln für Taxis erlassen hat, bleibt die Preisgestaltung völlig frei.
Möglichkeit für Sammeltaxis
Das neue Gesetz ermöglicht auch "Sammeltaxis", also geteilte Fahrten mehrerer Kunden. Auch hier muss im Voraus klar sein, wie die Fahrt laufen wird und was sie kostet - und pro Fahrgast gilt ein Mindestpreis von 3 Euro.
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Mietwagenfahrer brauchen Taxischein
Darüber hinaus wurden mitAnfang 2021 Taxi-und Mietwagengewerbe zusammengelegt. Deshalb müssen nun auch Mietwagenfahrer eine Ausbildung absolvieren und einen Taxischein machen. Dieser muss alle fünf Jahre erneuert werden. Vertrauenswürdigkeit und Deutschkenntnisse sind künftig zentrale Anforderungen für Lenker im "Personenbeförderungsgewerbe mit PKW". Taxler die schon einen unbefristeten Schein haben, müssen erst in fünf Jahren zur Verlängerung. Bisherige Mietwagenfahrer müssen keine Ausbildung nachweisen, sondern lediglich die Prüfung absolvieren.
Corona-Regeln verlängert
Die Möglichkeit für die Verkehrsministerin, wegen Corona die Gültigkeit des Wochenend- und Feiertagsfahrverbots durch Verordnung zu suspendieren, wird bis Ende 2021 verlängert. Außerdem kann durch Verordnung das Gehen auf für den übrigen Verkehr gesperrten Fahrbahnen nunmehr bis Mitte kommenden Jahres erlaubt werden.
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