Von 2009 bis 2014 gab es verbotene Absprachen bei Druckern und Notebooks.
Das Kartellgericht hat gegen die Hewlett-Packard Gesellschaft mbH wegen Preisabsprachen mit österreichischen Wiederverkäufern eine Geldbuße von 640.000 Euro verhängt. Die Entscheidung des Kartellgerichtes vom 1.12.2015 sei rechtskräftig, gab die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) heute, Donnerstag, bekannt.
Kooperation
Bei den wettbewerbswidrigen Abstimmungen ging es u.a. um Preisbeschränkungen bei Druckern, Notebooks und Multifunktionsgeräten im Zeitraum Juli 2009 bis Mai 2014, heißt es in der Mitteilung. Bei der Berechnung der Geldbuße habe sich mildernd ausgewirkt, dass HP bei der Aufklärung des Sachverhalts kooperiert und damit der BWB die Arbeit erleichtert habe.