Abkommen zum Bank-Datenaustausch nicht rückwirkend

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Die im Zuge der Lockerung des Bankgeheimnisses geplanten Doppelbesteuerungsabkommen werde keine rückwirkende Geltung haben. Dies betonte Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (V) am 30. Juni im parlamentarischen Finanzausschuss. Davor hatte es auch in Medien Kritik gegeben, dass eine rückwirkende Gültigkeit von Kontoabfragen problematisch sein könnte.

Der Ausschuss nahm mit SP-VP-Mehrheit den Antrag der beiden Regierungsparteien für ein Amtshilfe-Durchführungsgesetz an, das die Weitergabe von Daten ausländischer Bankkunden regelt, die im Verdacht stehen, in ihrem Heimatland Steuern hinterzogen zu haben.

Das Gesetz schafft eine Rechtsgrundlage zur Umsetzung von Doppelbesteuerungsabkommen, mit denen Österreich OECD-Grundsätze beim Datenaustausch erfüllen möchte. Für Österreicher mit Wohnsitz im Inland soll das verfassungsrechtlich garantierte Bankgeheimnis uneingeschränkt weiter gelten. FPÖ und BZÖ wollen das Bankgeheimnis nicht antasten, die Grünen meldeten Zweifel an, dass die von den Regierungsparteien gefundene Lösung den OECD-Grundsätzen tatsächlich entspreche. Im Plenum erfordert der Beschluss eine Zweidrittelmehrheit.

Lopatka sprach die Erwartung aus, die vorgesehene Regelung werde keine Kapitalabflüsse aus Österreich nach sich ziehen und machte die Abgeordneten auf massive Sanktionen aufmerksam, die etwa Frankreich und Deutschland Österreich für den Fall der Nichtumsetzung der OECD-Vereinbarung angedroht haben, etwa die Kündigung von Abkommen oder steuerliche Maßnahmen gegen die Einfuhr österreichischer Güter. Um solche Sanktionen zu vermeiden, sei es notwendig, rasch die Doppelbesteuerungsmaßnahmen auszuhandeln. "Es herrscht Zeitdruck", sagte der Finanzstaatssekretär laut Parlamentskorrespondenz.

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