AK und Gewerkschaft drängen auf mehr Datenschutz

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Zum "heißen Thema" Datenschutz am Arbeitsplatz wollen Arbeiterkammer und Gewerkschaft das voraussichtlich im Herbst zu beschließende Datenschutzgesetz mit Zähnen versehen. Zum Schutz der Arbeitnehmer sollte die Schaffung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Gesetz verankert werden, forderten Gerda Heilegger von der AK Wien und Eva Angerler von der GPA-djp in einem Pressegespräch.

Wichtig sei auch, dass das im Gesetzesentwurf vorgesehene Verbot von Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz nicht auf Druck von Wirtschaftsseite geopfert werde.

Unternehmen, die personenbezogene Daten von Arbeitnehmern erheben, verarbeiten und nutzen sollten ab einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten installieren müssen, wollen die Arbeitnehmervertreter. Dessen rechtliche Stellung sollte ähnlich jener der betrieblichen Sicherheitsvertrauenspersonen gesehen werden. Die Kosten müssten vom Arbeitgeber getragen werden, fordern AK und GPA-djp.

Die Tücken des Arbeitsrechts und des betrieblichen Datenschutzes liegen in der schwierigen Durchsetzung der Rechte und Ansprüche bei aufrechtem Arbeitsverhältnis, erläuterten die beiden Expertinnen. Fast niemand traue sich zu Gericht zu gehen, um rechtswidrige Überwachungen und Datenerfassung und -verwertungen zu bekämpfen. Anlassfälle seien meist Auflösungen des Arbeitsverhältnisses, sprich Entlassungen, wenn etwa der Arbeitgeber derartige Überwachungsdaten wie Videoaufnahmen heranziehe, um etwaiges Fehlverhalten der Arbeitnehmer nachweisen zu wollen.

Da der einzelne Arbeitnehmer oft um seinen Arbeitsplatz fürchtet, sollte der Betriebsrat Parteienstellung bekommen: Der Betriebsrat sollte befugt werden, bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz die Ansprüche der Arbeitnehmer geltend zu machen.

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