RH-Kritik an Bahn- und Straßentunnel-Sicherheit

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Nicht jede Investition in die Sicherheit von Bahn- und Straßentunneln war für den Rechnungshof (RH) notwendig. "In Teilbereichen waren Kosten-Nutzen-Erwägungen nicht maßgeblich für die Investitionsentscheidungen", hieß es in dem Bericht. Die Sicherheitsstandards der überprüften Strecken übersteigen zum Teil die europäische Normen sowie österreichische gesetzliche Anforderungen.

Der RH erachtet Schulungsmaßnahmen für das Verhalten im Tunnel als sinnvoller. Überprüft wurden vier Projekte: der Ganzsteintunnel auf der Semmering-Schnellstraße (S6) in der Steiermark und der Geißwandtunnel auf der B 145 in Oberösterreich sowie die Bahntunnel Brixlegg in Tirol und Sonnsteintunnel in Oberösterreich. Bei diesen Projekten wurde rund ein Fünftel der Investitionen für die Sicherheit aufgewendet.

Somit betrugen die Gesamtkosten für die Sicherheit bei den vier überprüften Tunneln rund 65,59 Mio. Euro bei einem Gesamtbauvolumen von rund 309,11 Mio. Euro. Die Kostenanteile für die Sicherheit je Laufmeter Tunnelanlage bewegten sich zwischen rund 3.000 und 6.000 Euro. Die Unterschiede ergaben sich aus den baulichen Konzepten der Tunnel sowie den spezifischen Sicherheitsanforderungen.

Die Kosten für die Sicherheit beim Tunnel-Neubau waren sowohl im Straßen- wie im Bahnbereich höher als jene der Nachrüstung von bestehenden Sicherheitseinrichtungen. Kostenbestimmende Faktoren waren die Herstellung von Fluchtwegen sowie die elektro- und maschinentechnische Ausrüstung für Alarmierung, Signalisierung, Kommunikation und Löscheinrichtungen.

Investitionen zu ergiebig

Diese Investitionen waren für den RH zu ergiebig. Laut Verkehrsstatistiken ist das Risiko, in einem Tunnel zu verunglücken, geringer als auf anderen Straßenabschnitten in Österreich. Noch sicherer sind Bahntunnel. In Österreich kam seit 1990 kein einziger Fahrgast der ÖBB in einem Tunnel ums Leben. Viel problematischer sieht der RH das hohe Sicherheitsrisiko bei unbeschrankten Bahnübergängen.

Handlungsbedarf besteht für den RH bei der Aufklärung über das richtige Verhalten in Straßen- und Bahntunneln sowie über die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen, etwa im Rahmen der Führerscheinausbildung. Zudem sollten die Mittel zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, die über das gesetzliche Erfordernis hinausgehen, dort eingesetzt werden, wo der größte Nutzen zur Senkung des Unfallrisikos erwartbar ist.

Der RH empfiehlt, dass bei der Überarbeitung der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten mäßigend eingewirkt werden sollte. So sollten entsprechende Kosten-Nutzen-Überlegungen für Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen angestellt und die Ergebnisse bei der Überarbeitung der RVS eingebracht werden.

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