Mehrere Vorwürfe

AvW-Affäre - Republik wird geklagt

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Anleger wollen nun den Staat zur Kasse bitten.

In der Affäre um die pleitegegangene Kärntner Finanzgruppe AvW wollen immer mehr Anleger den Staat zur Kasse bitten. Die Wiener Kanzlei Pascher & Schostal hat am Montag im Namen eines Anlegers, der insgesamt knapp 73.000 Euro in AvW-Genussscheine investiert hat, eine weitere Amtshaftungshaftungsklage gegen die Republik Österreich eingebracht. Anwalt Michael Wirrer wirft der Finanzmarktaufsicht (FMA) bzw. deren Vorgängerbehörde, der Bundeswertpapieraufsicht (BWA), vor, "viel zu lange untätig" gewesen zu sein. Die FMA wollte sich dazu nicht äußern, für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Aufsichtspflicht
Dem Kläger sei durch eine "rechtswidrige und schuldhafte Unterlassung der Aufsichtspflicht" der FMA ein Schaden entstanden, heißt es in der Klage, in der sich die Anwälte großteils auf das Dossier des Gerichtsgutachters Fritz Kleiner berufen. Die BWA habe gewusst, dass der in U-Haft sitzende AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach die Genussscheinkurse bis zum Jahr 2000 selbst berechnet habe. "Der Kurs war für die BWA nicht nachvollziehbar, sie hat aber nichts unternommen", wirft Wirrer der Behörde vor. Auer-Welsbach hatte stets alle Anschuldigungen vehement zurückgewiesen.

Außerdem, so die Anwälte, habe die Aufsicht tatenlos zugesehen, wie Auer-Welsbach aus dem privaten Verkauf von Genussscheinen ein Sondervermögen geschaffen habe, das nicht im Jahresabschluss der AvW Invest AG zum 31.12.1999 aufgeschienen sei.

Weiterer Vorwurf
Ein weiterer Vorwurf bezieht sich auf den Wertpapierhandel der AvW zwischen Mai 2004 und Dezember 2005, für den die Kärntner Firma laut einem Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom April 2010 eine Bankkonzession benötigt hätte. "Die FMA wartete .... über ein Jahr zu, um gerichtliche Schritte gegen die AvW Invest zu einzuleiten und wartete weitere 5 Monate, um der AvW Invest AG den Handel mit Wertpapieren vorläufig zu untersagen", monieren die Anwälte in der Klage.

Bei der FMA hieß es auf APA-Anfrage: "Grundsätzlich dürfen wir zu Amtshaftungsklagen keine Stellungnahme abgeben. Hier vertritt die Finanzprokuratur die Republik."

Die Kanzlei Pascher & Schostal will diese Woche noch zwei weitere Amtshaftungsklagen einbringen, kündigte Wirrer an. "Dann wollen wir die Ansprüche bündeln". Im September halten die Anwälte dazu vier Infoveranstaltungen in Rottenmann, Klagenfurt, Mondsee und Wien für ihre rund 400 Mandanten, die sie in der Causa AvW vertreten, ab.

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