Banken und Sparkassen gleichen ihre Verluste derzeit mit neuen Gebühren und Aufschlägen bei den Verbraucherkrediten aus, kritisiert die AK NÖ und empfiehlt mitunter Einspruch dagegen.
Ein Beispiel: Friedrich W. aus dem Bezirk Gänserndorf ist empört: Er hat seit Jänner 2008 einen Kredit von 130.000 Euro. Kürzlich bekam er ein Schreiben von seiner Bank, dass aufgrund der geänderten Geld- und Kapitalmarktzinsen der Aufschlag auf den 6-Monats-Euribor auf 1,9 Prozent erhöht wird, bisher waren es 1,2 Prozent. Ist das legitim?
Dazu sagt Bankenexperte Ernst Hafrank: „Der EURIBOR weist Konditionen aus, wie sich erstklassige europäische Banken gegenseitig Kapital verleihen. Österreichs Banken - vor allem kleinere Regionalbanken – haben das Problem, Kapital am bankeninternen Markt nicht zu jenen Konditionen zu bekommen, wie sie der EURIBOR ausweist. Ihre Mehrkosten dürfen aber nach unserer Rechtsmeinung nicht auf den privaten Kreditnehmer abgewälzt werden."
Dies dürfe auch dann nicht passieren, wenn die Bank eine entsprechende Klausel in den AGB verankert hat: "Denn diese nicht einseitige Verschlechterung der Konditionen stellt einen Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz dar. Ich rate zu einem Einspruch mit dem Hinweis, dass eine Zahlung ohne Rechtsanerkenntnis passiert, mit dem Vorbehalt der Rückforderung der zu viel bezahlten Beträge.“
Offene Schlupflöcher im Gesetz
Die AK kritisiert, dass das Bankwesengesetz den Banken auch genügend Möglichkeiten offen lässt, um neue Gebühren zu schaffen. Hier sei die Politik gefordert, rasch zu handeln, um diese offenen Schlupflöcher schnellstens zu schließen. Beispiele solcher Schlupflöcher:
- Bearbeitungsgebühr für die Jahreskontomitteilung: Diese Aufstellungen wurden bisher kostenlos an die Kreditnehmer übermittelt. Weil der Gesetzgeber nicht auf die Unentgeltlichkeit hingewiesen hat, müssen etliche Kreditnehmer jetzt in die Tasche greifen.
- Bearbeitungsgebühr bei Anpassung des Kreditzinssatzes an die Geld- und/oder Kapitalmarktverhältnisse: Alle Änderungen der Referenzzinssätze müssen bei Vorliegen einer vertraglichen Zinsanpassungsklausel an die Kreditnehmer weitergegeben werden. Einige Banken heben nun für die Ausübung der vertraglichen Verpflichtung ein Bearbeitungsentgelt ein.
- Neue Tilgungsträger statt Sonder-Kapitaltilgung: Abseits von
Zwangskonvertierungen haben Banken mit Kreditkunden auch über
Fortführungs-Varianten ihres meist endfälligen Fremdwährungskredites
gesprochen. Mehr oder weniger hatten die Banken nur eine Idee: Die Kunden
mussten einen (oder sogar mehrere) neue Tilgungsträger abschließen.
„Eine
fondsgebundene Lebensversicherung, die aufgrund der eingetretenen
Fondsverluste Geld vernichtet und nicht aufgebaut hat, durch eine neue
fondsgebundene LV zu ersetzen, ist nicht im Sinn des Kunden", sagt
Hafrank. Von der Variante Sonder-Kapitaltilgungen auf der Kreditseite zu
leisten und damit die offene Kreditschuld und die Zinsbelastung zu senken,
wollten die Banken nichts wissen. Ein weiteres "Fremdwort" ist
auch die Umwandlung der endfälligen Finanzierungsvariante auf jene der
monatlichen Kapitaltilgung bei Fremdwährungskrediten. Die realistische
Gefahr, dass der Tilgungsträger nicht die erforderlichen Mittel
erwirtschaftet, um am Ende das offene Kapital zu tilgen, wäre somit
ausgeschaltet. Darüber hinaus müsste weder der alte Tilgungsträger bespart,
noch ein neuer abgeschlossen werden.
- Einführung von Liquiditätsaufschlägen bei Fremdwährungsfinanzierungen: Die Banken drängten im Herbst 2008 darauf, Fremdwährungskredite in Euro umzuwandeln. Zudem verlangen sie eine zusätzliche Gebühr, den Liquiditätsaufschlag, von 1 bis 2 Prozent der Kreditsumme. Die AK führt in diesem Zusammenhang bereits Abmahnverfahren durch, um dieser Vorgangsweise der Kreditinstitute ein Ende zu setzen.