Bankgehmeimnis neu und mehr RH-Kompetenzen

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Die Erweiterung der Rechnungshof-Kompetenzen, auf die sich die Regierungsparteien gestern (26.8.) mit Grünen und BZÖ als Gegenleistung für die Zustimmung der beiden Oppositionsparteien zum Amtshilfe-Durchführungsgesetz geeinigt haben, erfordert - wie das Amtshilfe-Durchführungsgesetz - ebenfalls eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament.

"Es wird eine Verfassungsänderung geben, und die wird sich in der Begründung genau auf den Skylink beziehen", sagte der Grüne Vizeklubchef Werner Kogler. "Das kommt noch im September in die Verfassung. Ich halte das für einen sensationellen Durchbruch."

Das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, mit dem das österreichische Bankgeheimnis für Devisenausländer gelockert werden soll, werde gegenüber dem bisher bekannten Entwurf in einigen Punkten geändert. Insbesondere sind nun kürzere Fristenläufe für die Behörden vorgesehen, weil dadurch die Betrugsbekämpfung verbessert werde. Diese Änderungen wurden auf Betreiben der Grünen vorgenommen.

Sonderprüfung ab erstem Quartal 2010

Mit der Sonderprüfung der Erfüllung des Bankenpaketes wird der RH laut Kogler im ersten Quartal 2010 beginnen. Im Prüfauftrag würden alle relevanten Institutionen - Notenbank, FMA, Fimbag (die "Banken-ÖIAG") und das Finanzministerium - erwähnt, betonte Kogler. Der RH werde dabei nicht einzelne Geschäftsfälle der Banken prüfen, sondern die aggregierten Zahlen.

Auch für BZÖ-Klubobmann Josef Bucher ist mit den nun vereinbarten Änderungen beim Amtshilfe-Durchführungsgesetz der Weg frei für die Zustimmung seiner Partei. Auch das Anliegen des BZÖ, dass der RH Unternehmen künftig auch schon beim Vorliegen einer praktischen Beherrschung durch die öffentlichen Hand prüfen kann, sei erfüllt worden, sagte Bucher.

Das BZÖ habe ja "die Skylink-Geschichte immer medial angekreidet" und eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft geschickt. Ein zweites Anliegen des BZÖ sei gewesen, dass die bilateralen Verträge, die zwischen Finanzministerium und den Banken vereinbart wurden, überprüft und eingehalten werden, was Haftungen und Garantien und die Vergabe von Krediten an die Wirtschaft anlangt.

Auch "der Punkt der Prüfbarkeit der Gemeinden war mit auch sehr wichtig, weil dort in den letzten Jahren auch viel Geld der Steuerzahler verspielt worden ist", erklärte der BZÖ-Klubchef. Es sei vorgesehen, dass der Bundesrechnungshof die Gemeinden künftig ab einem Haushaltsvolumen von 10 Mio. Euro prüfen kann.

Streichung von "grauer OECD-Liste"

Zufrieden zeigt sich auch ÖVP-Finanzsprecher Günter Stummvoll über die erzielte Einigung. Damit sei der Weg frei, dass Österreich beim Bankgeheimnis von der "grauen Liste" der OECD gestrichen werde und sich den üblichen internationalen Standards anpasse. Das Bankgeheimnis der Österreicher werde vom Amtshilfedurchführungsgesetz nicht berührt und bleibe aufrecht, erklärte Stummvoll in einer Aussendung.

SPÖ-Finanzsprecher Andreas Schieder wertete die Vier-Parteien-Einigung als wichtigen "Erfolg für Österreich". Mit dem geplanten Beschluss des Amtshilfedurchführungsgesetzes würden die Forderungen der OECD erfüllt und internationale Steuerhinterziehung könne effizient bekämpft werden. "Dieser Schritt war dringend notwendig, um gröberen Schaden vom Wirtschaftsstandort Österreich abzuwenden und zu verhindern, dass heimische Banken von internationalen Projekten der Europäischen Investitionsbank (EIB) ausgeschlossen werden", erklärte Schieder.

Die vier Parteien haben sich auch darauf geeinigt, die Arbeiten im Geschäftsordnungskomitee des Parlaments zur Ausgestaltung der Untersuchungsausschüsse als Minderheitsrecht zu beschleunigen. Das Ziel sei die Einigung noch im ersten Quartal 2010. Dabei geht es darum, dass ein Untersuchungsausschuss künftig schon von 25 Prozent des Nationalrates oder einer Fraktion einberufen werden kann. Das Referenzmodell dafür sei das des Deutschen Bundestages, erklärte Kogler.

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