Das Finanzamt sieht die Computer-Server von bwin in Österreich als Betriebsstätte. Aufsichtsratsvorsitzender Hannes Androsch spricht von "Willkür" und will den Bescheid anfechten.
Der börsennotierte Anbieter von Online-Sportwetten und -Glücksspielen bwin muss in Österreich Umsatzsteuer nachzahlen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "profil". Vergangene Woche erhielt die Gesellschaft vom Finanzamt Wien 1/23 zwei Bescheide über die Vorschreibung der Umsatzsteuer für die Jahre 2002 bis 2004 in der Höhe von 6,5 Mio. Euro.
Berufung wegen "Willkür"
bwin-Sprecherin Katharina Riedl wähnt "Rechtswidrigkeit" und kündigt eine Berufung an. bwin-Aufsichtsratsvorsitzender Hannes Androsch spricht von einer "willkürlichen Einzelentscheidung", die den "Wirtschaftsstandort Österreich" schwer schädigen werde.
Insgesamt bis zu 70 Mio. Euro
Das Finanzamt kam nach dreijähriger Betriebsprüfung zum Schluss, dass Computer-Server in Österreich, über die bwin Sportwetten und Spiele für den österreichischen Markt abgewickelt habe, eine "Betriebsstätte" darstellen und somit Umsatzsteuer zu entrichten sei. Nach inoffiziellen Angaben wird die Finanz von bwin insgesamt bis zu 70 Mio. Euro an Umsatzsteuer fordern.