Der neuerliche Lockdown trifft Hotellerie und Gastronomie hart. Trotz staatlichen Unterstützungsleistungen stehen viele Betriebe mit dem Rücken zur Wand. Ein Tiroler Hotelier hat erfolgreich gegen seine Versicherung geklagt, diese muss laut Urteil für die coronabedingte Betriebsunterbrechung aufkommen.
All jene Unternehmer, die im vorhinein eine Seuchen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgeschlossen haben, dürfen nun optimistisch sein. Das vor kurzem am Landesgericht Innsbruck ausgesprochene Urteil könnte wegweisend sein.
Ein Tiroler Hotelier hat die Allianz Versicherung geklagt, bei der er vor Jahren eine derartige Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hatte. Der Anwalt des Hoteliers hat den Unterbrechungsschaden im Zusammenhang mit der Covid-19-Gesetzgebung geltend gemacht. Um das Verfahren abzukürzen, hat das Gericht die Forderung des Hoteliers zunächst auf den Anspruchsgrund beschränkt. Dadurch wurde ein langwieriges Verfahren über die Höhe des Unterbrechungsschadens vorerst hintangehalten. Das Gericht hat nunmehr ausgesprochen, dass der Hotelier seine Forderung zu Recht stellt. Sämtliche hartnäckigen Einwendungen der Versicherung wurden verworfen.
Das Urteil ist laut Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl außerordentlich gut begründet. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Urteil einer Überprüfung durch die Instanz standhält, sehr groß. „Nach unserem Dafürhalten können Hoteliers, die eine sogenannte Seuchen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgeschlossen haben, im Falle eines Prozesses mit Optimismus in die Zukunft blicken. Mit einigen Versicherungen ist es uns übrigens zusätzlich gelungen, einen tragfähigen Vergleich herbeizuführen“, so Vogl.
„Unsere Erfahrungen der letzten Monate zeigen: Versicherungsunternehmen taktieren bei Betriebsunterbrechungsversicherungen oft und speisen Versicherte mit niedrigen Summen ab. Zahlreiche Gastronomen und Hoteliers sind von der Corona-Krise finanziell stark geschädigt und können es sich kaum leisten, in einem Prozess ihre rechtmäßige Versicherungssumme zu erstreiten“, berichtet Manfred Rädler, Vorstand des Prozessfinanzierers Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS).
Hier können Prozessfinanzierer wie die EAS den betroffenen Hoteliers und Gastronomen, die über eine Seuchen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung verfügen, zu ihrem Recht verhelfen. „Die von uns beauftragten Rechtsanwälte agieren zu 100% unabhängig von Versicherungen und können so das Maximum für die Geschädigten herausholen. Als Prozessfinanzierer übernehmen wir das komplette Klagerisiko und die Prozesskosten für die geschädigten Versicherungsnehmer“, so Rädler.