Die neuen Fiskal-Grenzen für 2010

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Wie hoch das Finanzamt für 2010 die neuen Freigrenzen, Selbstbehalte & Co. definiert hat.

- GERINGFÜGIGKEITSGRENZE: Pro Monat künftig 366,33 Euro brutto

- Monatliche HÖCHSTBEITRAGSGRUNDLAGE für die Sozialversicherung: 4.110 Euro brutto.

- Monatlicher Ausgleichszulagenrichtsatz: 783,99 Euro brutto für Alleinstehende; 1.175, 45 Euro brutto für Ehepaare.

- Erlautes Zusatzeinkommen bei Frühpension: Pro Monat dürfen 366,33 Euro brutto dazuverdient werden.

- Krankenversicherung für kinderlose Partner: 3,4 % vom Bruttoeinkommen des Partners.

- Selbstversicherung in der Krankenversicherung: Der grundsätzliche Monatsbeitrag beträgt 350,12 Euro, er kann auf Antrag aber herabgesetzt werden.

- Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung: Pro Monat 51,69 Euro.

- REZEPTGEBÜHR: 5 Euro.

- SELBSTKOSTEN für Heilbehelfe: mindestens 27,4 Euro, bei Sehbehelfen 82,2 Euro.

- Monatliche einfache Freigrenze bei der NOTSTANDSHILFE: 495 Euro für den Partner, 247,5 Euro für Personen mit Unterhalt.

- Pensionserhöhung, Bruttobeträge: Pensionen bis zu 2.466 Euro (das sind 60 % der Höchstbeitragsgrundlage) werden 1,5 % erhöht, bei höheren Pensionen gebührt ein monatlicher Fixbetrag von 36,99 Euro. Pensionisten mit einer Monatspension unter 1.300 Euro brutto erhalten zusätzlich eine Einmalzahlung 2010. Diese beträgt bei Pensionen unter 1.200 Euro 4,2 %, bei Pensionen über 1.200 bis 1.299 Euro gibt es eine Einschleifregelung.

- Das Pflegegeld wird nicht erhöht und beträgt: 154,2 Euro (Stufe 1), 284,3 Euro (Stufe 2), 442,9 Euro (Stufe 3), 664,3 Euro (Stufe 4), 902,3 Euro (Stufe 5), 1.242 Euro (Stufe 6), 1.655,8 Euro (Stufe 7)

- Pensionsvorschuss: Für die Berufsunfähigkeitspension bzw. Invaliditätspension beträgt er 30,07 Euro täglich, für die Alterspension beträgt er 36,67 Euro täglich.

[zusammengestellt von der AK]

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