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Konsumentenschutz erzielt ersten Erfolg gegen WhatsApp

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat WhatsApp erfolgreich vor dem Handelsgericht Wien geklagt.

Anlass war die Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp Anfang 2021. Im Zuge dessen prüfte der VKI auch die Nutzungsbedingungen selbst. Das Handelsgericht beurteilte nun die Klausel, mit der die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie geändert wurden, als unzulässig - ebenso die fünf Klauseln aus den Bedingungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die bekannte Social Media Plattform mit Sitz in Irland habe laut Handelsgericht von den Nutzerinnen und Nutzer eine Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen beziehungsweise zu deren Änderungen verlangt, deren Inhalt aber unklar sei. Für eine künftige Änderung der Nutzungsbedingungen habe WhatsApp zudem vorgesehen, dass diese mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt werde und dabei die sogenannte "Zustimmungsfiktion" zur Anwendung komme. Sprich, wird den Änderungen nicht innerhalb der Frist aktiv widersprechen und der Dienst weiter genutzt, werte das Unternehmen dies automatisch als Zustimmung. Eine weitere Klausel habe es WhatsApp ermöglichen sollen, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an verbundene Unternehmen abzutreten.

"Gleich wo Unternehmen ihren Sitz haben, ob nun im Inland oder im Ausland: Wenn Unternehmen ihre Tätigkeit auf den österreichischen Markt ausrichten, müssen sie auch die österreichischen Gesetze befolgen", schreibt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, dem US-Konzern ins Stammbuch.

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