Preisabsprachen

Drei Millionen Euro-Strafe für Spar

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Supermarktkette stehen noch Verfahren zu weiteren 16 Produktgruppen ins Haus.

Das Kartellgericht hat dem Handelskonzern Spar wegen Preisabsprachen eine Bußgeldzahlung von 3 Mio. Euro aufgebrummt. Es handelt sich dabei nur um einen Teilbeschluss zu Molkereiprodukten, da beim zweiten Bußgeldantrag zu weiteren 16 Produktgruppen noch keine Beweismittel vorliegen, führte Richterin Anneliese Kodek am Mittwoch bei der Urteilsverkündung aus.

Die Geldstrafe betrifft den Spar-Konzern, den Töchtern Maximarkt und SLL konnte nichts nachgewiesen werden. Spar-Anwalt Bernhard Kofler-Senoner wertete das noch nicht rechtskräftige Urteil als Erfolg für Spar, zumal Teile zu dessen Gunsten ausfielen, wie er im Anschluss vor Journalisten sagte. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die ja die Bußgeldanträge beim Kartellgericht einbrachte, äußerte sich noch nicht zur Entscheidung.

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