Der Sparkurs setzte sich damit vorläufig durch. Die Erhöhung gilt auch für Europaabgeordnete, Kommissare, Richter und den Ratspräsidenten.
Im Streit um die Erhöhung der Gehälter für die EU-Bediensteten haben sich vorerst jene Staaten durchgesetzt, die eine Reduktion gegenüber der von der EU-Kommission geforderten Erhöhung um 3,7 % verlangt haben. Wie am Freitag aus Ratskreisen in Brüssel verlautete, einigten sich die Vertreter der 27 EU-Staaten auf eine Erhöhung der Gehälter um 1,85 %. Sie gilt für 2010 und rückwirkend ab Juli diesen Jahres. Die EU-Kommission habe angekündigt, gegen den Beschluss der Staaten beim Europäischen Gerichtshof zu klagen, hieß es in diplomatischen Kreisen.
Österreich stimmt zu
Die Entscheidung der Staaten über den Gehalt der EU-Bediensteten fiel den Angaben zufolge einstimmig mit einigen Enthaltungen. Österreich habe dafür gestimmt, hieß es. Formal muss die von den EU-Botschaftern am Freitag erzielte Einigung noch von einem EU-Ministerrat oder im schriftlichen Umlaufverfahren angenommen werden. Die Erhöhung um 1,85 % gilt für alle EU-Beamte sowie auch für Europaabgeordnete, Kommissare, EU-Richter und den ständigen Ratspräsidenten, die aus dem EU-Haushalt bezahlt werden.
Die Gewerkschaften der EU-Bediensteten hatten mit Streiks gedroht, sollte der EU-Ministerrat dem Vorschlag der EU-Kommission anhand einer fixen Berechnungsmethode nicht zustimmen. Mehrere EU-Staaten, darunter Österreich, hatten argumentiert, eine Erhöhung um 3,7 % wäre in Zeiten der Krise nicht angebracht. Demgegenüber erklärten EU-Kommission und Gewerkschaften, die Anpassung der Gehälter der EU-Bediensteten hinke den nationalen Beamtengehältern um ein Jahr nach.