EU-Bremse gegen Abzocke durch Handy-Betreiber

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Die EU-Kommission geht weiter gegen die hohen Rechnungen durch Handy-Betreiber bei Reisen ins Ausland vor. So wird es ab sofort mittels verpflichtender Warnhinweise und autoamtischer Verbindungsunterbrechung durch Mobilfunkunternehmen nicht mehr möglich sein, dass es am Monatsende zu exorbitanten Rechnungen von möglicherweise mehreren tausend Euro für den Verbraucher kommt.

Die EU-Roaming-Verordnung sieht konkret vor, dass bei Erreichen eines bestimmten Höchstbetrags eine Warnfunktion aktiviert wird. Dieser Schutzmechanismus beinhaltet auch notfalls das Abschalten der Internet-Verbindung für den Kunden, wenn er beispielsweise die monatliche Obergrenze von 50 Euro überschreitet. Die Warnung für das Internet-Surfen per Laptop oder Handy wird gesendet, wenn 80 Prozent der Deckelung erreicht sind.

Aufgrund der EU-Vorschriften sind bereits mit Juli 2009 die Preise für SMS, Handyanrufe und Web-Surfen im EU-Ausland gesunken. Die neue EU-Kommissarin für die Digitale Agenda Kroes betonte, der Schutz vor "Schock-Rechnungen" sei wichtig für das Vertrauen sowohl von Verbrauchern als auch Unternehmen, um das volle Potenzial des Internets ausschöpfen zu können. Außerdem komme es damit zu mehr Transparenz.

Die Kommission führte als negatives Beispiel der bisherigen Praxis an, dass 2009 ein Deutscher, der in Frankreich ein Fernsehprogramm herunterlud, am Monatsende eine Rechnung von 46.000 Euro erhalten hatte. Und ein britischer Student hatte Daten-Roaming-Gebühren von fast 9.000 Euro erhalten.

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