EU-Preisgrenzen für Handy-Gespräche rechtsgültig

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Preislimits für Handy-Telefonate im EU-Ausland sind laut EuGH rechtens. Eine Klage von Vodafone, O2, T-Mobile und Orange dagegen schlug fehl.

Die 2007 erlassene Roaming-Verordnung legt Höchstpreise für Mobilfunkgespräche im Ausland fest. Gegenwärtig liegen sie bei 43 Cent pro Minute, zuzüglich Mehrwertsteuer ergibt dies in Deutschland einen Höchstpreis von 51 Cent. Bis 2011 soll diese Grenze auf 42 Cent brutto sinken, danach läuft die Roaming-Verordnung aus.

Nach Auffassung von EUGH-Generalanwalt Poiares Maduro war die Einführung der Verordnung durch die erheblichen Preisunterschiede zwischen Inlands- und Auslandsgesprächen gerechtfertigt. Die hohen Gebühren für Mobilfunkgespräche im Ausland könnten "als Abschreckung für die Inanspruchnahme grenzüberschreitender Dienstleistungen bezeichnet" werden und behinderten somit die Entwicklung des europäischen Binnenmarkts.

Der Generalanwalt gesteht den Klägern zwar zu, dass für die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt auch eine Regulierung der Großhandelspreise gereicht hätte - also der Gebühren, die Mobilfunkanbieter einander gegenseitig für die Weiterleitung eines Anrufs aus einem anderen Netz in Rechnung stellen.

Dass die EU darüber hinausging und auch die Verbraucherpreise deckelte, sei jedoch "zweckmäßig und angemessen" angesichts der hohen Gewinne, die die Mobilfunkbetreiber zuvor bei Auslandsgesprächen eingestrichen hätten. Nach Darstellung der EU-Kommission beliefen sich die Gewinnspannen auf bis zu 400 %.

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