Feinstaub: Fristverlängerung bis 2011
Die EU-Norm sieht vor, dass an maximal 35 Tagen ein Wert von über 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft überschritten werden darf. Laut Dimas haben mehrere EU-Staaten die Normen nicht erreicht, die Kommission erwarte von diesen Ländern den "eindeutigen Nachweis, dass sie im Interesse ihrer Bürger das Äußerste unternehmen", um dieses Ziel zu erreichen.
Insgesamt hat die Kommission für die Entscheidung in neun EU-Ländern 94 Gebiete oder Großräume geprüft. Bei 19 Luftqualitätsgebieten in Österreich, Deutschland und Ungarn sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die beantragten Ausnahmen den Bedingungen der Richtlinie entsprechen. Für die restlichen Gebiete seien teilweise keine ausreichenden Daten vorgelegt worden oder keine Maßnahmen ergriffen wurden.
Feinstäube entstehen vor allem durch Schadstoffemissionen aus Industrie, Verkehr und Hausbrand. Sie können Asthma, Herz-Kreislaufprobleme und Lungenkrebs auslösen und die Lebenserwartung verkürzen.
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