Staatsanwaltschaft findet Strafen angemessen und verzichtet auf Rechtmittel.
Der Freispruch für den ehemaligen Telekom Austria-(TA)-Vorstand Rudolf Fischer im in der Nacht auf Samstag zu Ende gegangenen Prozess um die verdeckten Parteispenden an das BZÖ vor den Nationalratswahlen 2006 ist rechtskräftig. Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, Mittwochmittag erklärte, wird diese Entscheidung von der Staatsanwaltschaft eben so wenig bekämpft wie die Strafen, die der Schöffensenat über die übrigen Angeklagten verhängt hatte.
Das Gericht hatte den Lobbyisten Peter Hochegger wegen Beitrags zur Untreue zu zweieinhalb Jahren unbedingt verurteilt. Der ehemalige Sprecher der früheren BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, fasste zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt aus. Der ehemalige BZÖ-Nationalratsabgeordnete Klaus Wittauer bekam zwei Jahre, davon drei Monate unbedingt. Der BZÖ-nahe Werber Kurt S. wurde mit zweieinhalb Jahren, davon fünf Monate unbedingt bedacht, während seine in die Finanzierung von Gastingers Persönlichkeitswahlkampf verstrickte Kollegin Tina S. zuvor mit 20 Monaten bedingt davon gekommen war.
Die Staatsanwaltschaft hält sämtliche Strafen für angemessen und sieht daher von Berufungen ab. Damit steht fest, dass Hochegger, Pöchinger und Kurt S., die bereits Rechtsmittel angemeldet haben, im Berufungsverfahren zumindest keine höheren Strafen mehr bekommen können. Für Wittauer, der sich mit dem über ihn verhängten Urteil einverstanden erklärt hatte, ist die Strafsache mit dem Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft erledigt. Wie sein Verteidiger der APA erklärt hatte, strebt der Tiroler Ex-Politiker die Fußfessel an und möchte den unbedingten Strafteil statt im Gefängnis in Form des elektronisch überwachten Hausarrests verbüßen.
Der Freispruch für Ex-TA-Vorstand Fischer bedeutet nicht, dass diesem damit zwangsläufig der Gang ins Gefängnis erspart bleibt. Fischer wurde im vergangenen April im Zusammenhang mit den Telekom-Kursmanipulationen aus dem Jahr 2004 zu drei Jahren unbedingt verurteilt. Anfang August kassierte er weitere sechs Monate unbedingt (Plus zweieinhalb Jahre auf Bewährung), weil es das Gericht als erwiesen annahm, dass Fischer bei der verdeckten Zahlung von 600.000 Euro an die FPÖ unmittelbarer Täter einer Untreue-Handlung zulasten der TA war. Gegen beide Verurteilungen sind Rechtsmittel des früheren TA-Managers anhängig.