Geld zurück bei importierten Gebrauchten

Teilen

Käufer von importierten Gebrauchtwagen können unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat einen Teil der NoVA (Normverbrauchsabgabe) zurückverlangen, bestätigt das Finanzministerium dem ARBÖ.

Konkret betrifft es Gebrauchtwagen, die seit dem 1. Juli 2008 nach Österreich importiert wurden. "Im Einzelfall geht es um viel Geld", sagt Ralf Hasler, Leiter des ARBÖ-Rechtsreferates. "Wer etwa einen Gebrauchtwagen mit einem CO2-Ausstoß von 250 g pro km nach dem 1. Juli 2008 aus dem übrigen EU-Gemeinschaftsraum nach Österreich importiert hat, kann in diesem Fall 1.750 Euro zurückverlangen."

Der ARBÖ bietet Betroffenen ein Musterformular. Dieses muss man dann vollständig ausfüllen und beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einbringen. Ferner muss die Zulassung des Fahrzeuges im übrigen Gemeinschaftsgebiet vor dem 1. Juli 2008 nachgewiesen werden. Der Nachweis für die Zulassung des Fahrzeuges muss in Kopie beigelegt werden.

Unter folgenden Voraussetzungen erhält man den Malus zurück:
1. Der Gebrauchtwagen muss v o r dem 1. Juli 2008 in einem EU-Staat zum Verkehr zugelassen worden sein (Autos, die von Nicht-EU-Staaten importiert wurden, sind nicht betroffen). Als Nachweis für die Zulassung des Fahrzeuges kommen eine Zulassungsbestätigung, Kopie des Zulassungsscheines, Kopie des Typenscheines oder ein vergleichbares Datenblatt in Frage.
2. Der Gebrauchtwagen muss mehr als 180 g CO2 pro km ausstoßen. Grund: Wer die Grenze von 180 g CO2 pro km nicht überschritten hat, musste ohnehin bisher keinen CO2-Malus zahlen und kann diesen Malus daher auch nicht zurückverlangen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.