Härtere Gangart bei Spekulationssteuern

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Der Finanzminister will künftig verstärkt darauf achten, dass Steuern auf spekulative Aktiengewinne von den Steuerpflichtigen auch entrichtet werden. Er gehe wie bei allen anderen Steuern davon aus, dass sich die Steuerpflichtigen an das Recht halten. "Wenn das nicht so ist, dann hat die Finanz Möglichkeiten, dem Sorge zu tragen und wird das auch im verstärkten Ausmaß tun", kündigte Pröll an.

Steuern auf Spekulationsgewinne nicht zu entrichten sei kein Systemproblem, sondern ein ganz persönliches Problem. "Das kann in vielen anderen Bereichen, wo Steuern zu entrichten sind, auch passieren. Deswegen verschärfen wir hier sicher auch die Gangart, um zu jeder Steuer zu kommen, die zu entrichten ist", so der Finanzminister.

Laut einer Schätzung des Steuerexperten Karl Bruckner werden nur 10-20 % der Spekulationsgewinne auch in den Steuererklärungen deklariert. "In meiner jahrzehntelange Praxis als Steuerberater ist es mit nur sehr selten vorgekommen, dass derartige Spekulationsgewinne aus Aktien deklariert werden."

Einkommenssteuer auf Aktienkursgewinne fällt an, wenn eine Aktie innerhalb der einjährigen Behaltefrist wieder mit Gewinn verkauft wird. Kursverluste innerhalb der einjährigen Frist können gegengerechnet werden.

Dass so wenig Steuern auf Spekulationsgewinne bezahlt werden, liegt laut Bruckner einerseits daran, dass manche Kleinanleger einfach nicht wissen, dass sie steuerpflichtig sind, andererseits gebe es für die Finanz derzeit wegen des Bankgeheimnisses relativ wenige Möglichkeiten, draufzukommen.

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