Die für heuer vorgesehene Anhebung der Grundsteuer für Bauern wird offenbar abgesagt. Eine kürzlich vom Finanzministerium in Begutachtung geschickte Gesetzesnovelle sieht den Verzicht auf die Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in Österreich vor. Dies war allerdings nicht mit der SPÖ abgesprochen, hieß es aus dem Büro von Staatssekretär Schieder.
Auf Basis der mittlerweile über 20 Jahre alten "Einheitswerte" wird die Grundsteuer berechnet. Eine Neubewertung hätte zwar höhere Steuern bedeutet, allerdings wäre damit auch ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden, heißt es im Finanzministerium. Zudem wolle man nicht "mitten in der Krise" eine Grundsteuererhöhung durchführen.
Die Einheitswerte wurden zuletzt im Jahr 1988 festgestellt und sind entsprechend veraltet. Pressesprecher Harald Waiglein begründet die Absage der Neubewertung erstens damit, dass diese "administrativ relativ aufwendig" sei, zweitens mit dem fehlenden "politischen Willen" für eine Grundsteuererhöhung. Zur Feststellung des Ertragswerts der Grundstücke wären nämlich u.a. Probebohrungen nötig, was entsprechende Kosten verursache. Eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf Basis der im Gegenzug erwarteten höheren Steuereinnahmen gibt es aber nicht.
"Das war nicht akkordiert", hieß es aus dem Schieder-Büro zur APA. Immerhin hingen an der Bemessungsgrundlage auch die Einkommenssteuer und Sozialversicherungsabgaben. Wenn die Einheitswerte seit 1988 nicht angepasst worden seien, dann müsse man nun darüber reden. Außerdem sei für heuer eine "Hauptfeststellung", also Neubewertung für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und für Betriebsgrundstücke, gesetzlich vorgesehen.
Die Arbeiterkammer fordert eine Anhebung der Einheitswerte. Werden sie nicht erhöht, steigen auch die bäuerlichen Abgaben nicht. Die Bauern sollten zumindest auf eine Einnahmen/Ausgabenrechnung umstellen, damit sie künftig nach dem Betriebsergebnis besteuert werden. Bauernbundpräsident Grillitsch verteidigte hingegen das System der Einheitswerte als "für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern und ein wichtiger Eckpfeiler für die Einkommenssicherheit".