MEL: Turbulente Verhandlung am Handelsgericht

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Am Wiener Handelsgericht ging es wieder einmal um Vorwürfe eines Anlegers, der sich durch die Vorgänge bei Meinl European Land (MEL, heute Atrium European Real Estate) von der Meinl Bank geschädigt sieht. Beklagt ist neben der Meinl Bank auch die OeKB, da sie durch Ausstellung von MEL-Zertifikaten den Handel an der Wiener Börse erst ermöglichte.

Während der Kläger Herr N. und sein Anwalt, Ulrich Salburg, die Werbung für die MEL-Papiere als irreführend sehen und auch eine Verantwortung der Kontrollbank als Treuhänder für die MEL-Zertifikate orten, wiesen die Beklagtenvertreter alle Vorwürfe entschieden zurück. Mit einem Teilurteil will Richterin Martina Elhenicky nun zunächst die Causa betreffend der Kontrollbank erledigen, kündigte sie zum Ende der Verhandlung an.

"Ich bin ja kein Zocker", entgegnete der Kläger Meinl Bank-Anwalt Constantin Eschlböck, als dieser fragte, ob er auch bei Wissen eines bei MEL-Papieren möglichen Totalverlusts diese gekauft hätte. Der Anwalt der Meinl Bank hielt dem Kläger vor, dass in der Urkunde zum Verkauf der Papiere ausdrücklich erwähnt war, dass auch ein Totalverlust entstehen könne.

"Wo steht das? Ich kann das kaum lesen", fragte die Richterin nach. "Im Kleingedruckten, Frau Rat, das ist Absicht", so der Kläger. Hätte er damals gewusst, dass bei der MEL auch "ein karibischer Briefkasten" involviert war, der Sitz der Gesellschaft auf Jersey ist und dass 150 Mio. teileinbezahlte Aktien (Partly Paid Shares) zu je 1 Cent ausgegeben wurden, während er zum Börsenkurs der Zertifikate gekauft hatte, dann hätte er "sicher nicht" diese Papiere gekauft. Er habe aber damals mit dem Namen Meinl eine "konservative Veranlagung" und eine österreichische Gesellschaft assoziiert.

"Schweinderl" und "Oider"

Die Werbeaussagen für die MEL-Papiere hätten ihn überzeugt, "auch das Schweinderl aus der Fernsehwerbung", als er sein Erbe anlegen wollte, schilderte der Mann: Sicherheit und Ertragsstärke habe er mit den MEL-Papieren aufgrund der Werbung verbunden, da dort von Immobilien in Osteuropa mit einer Mietrendite von 9-14 % die Rede war.

Dieser Begriff "Mietrendite" sei doch gar nicht genau definiert, meinten die Anwälte von Meinl Bank und Atrium (frühere Meinl European Land), die als Nebenintervenient dem Verfahren beigetreten ist. Ein Sachverständiger soll nun das Ausmaß der Fremdfinanzierung der MEL-Immobilien klären, das dem Kläger beim Kauf auch nicht bekannt war.

Selber durfte der Befragte keine Fragen stellen, wurde er bei seiner Einvernahme belehrt, als er wissen wollte, "wieso wird in der Werbung soviel von Sicherheit gesprochen, wenn dann ein Totalverlust möglich ist?" Als der Meinl Bank-Anwalt den Kläger einmal als "Oider" bezeichnete, was dessen Anwalt Salburg empörte, meinte der Kläger: "Das ist noch das geringste, was mir hier passiert ist" - der Anwalt entschuldigte sich später.

Konkret klagt der Mann wegen eines Schadens von 38.000 Euro, den er durch Kauf von MEL-Papieren um mehr als 60.000 Euro erlitten habe. Seine Beraterin bei der Meinl Success, der Vertriebsgesellschaft der Meinl Bank, habe ihm geraten die Papiere zu halten, als er wegen eines Kurssturzes von 15 % im Juni 2007 verkaufen wollte. Sie habe von "Zukäufen" gesprochen, die die Papiere wieder stabilisieren sollten. Letztlich habe er dann - mit größeren Verlusten - im Herbst 2007 alles verkauft.

Rolle d er OeKB noch unklar

Bei einer Zeugenbefragung von zwei leitenden Angestellten der Kontrollbank wurde die Besonderheit der MEL-Papiere erörtert: Die Kontrollbank war im Aktienregister in Jersey, am Sitz der MEL, als Aktionärin eingetragen, um den Handel mit den Papieren an der Wiener Börse zu ermöglichen. Die ausländischen MEL-Namensaktien hätten sonst nicht gehandelt werden können. Laut dem ADC-Vertrag (Austrian Depositary Certificates - ADC) hatte die Kontrollbank eine weitergehende Rolle als eine Depotbank, so habe die MEL umfassende Informationspflichten an die OeKB, argumentierte Anwalt Salburg, der eine Treuhandfunktion der Kontrollbank - mit sich daraus ergebenden Pflichten - sieht.

Der Anwalt der Kontrollbank bestritt dies, die Kontrollbank habe lediglich die Rechte aus der Aktie "durchgereicht" an die Zertifikatinhaber. In der Klage bestreitet Anwalt Salburg die Gültigkeit der Kapitalerhöhung durch die MEL-Hauptversammlung 2005, bei der kein Aktionär anwesend gewesen sei. Da die Kontrollbank keine Vollmachten für Zertifikatinhaber ausgestellt habe, hätte sie das wissen müssen. Die OeKB habe in den vergangenen 20 Jahren für 55 Unternehmen ADC-Verträge abgeschlossen, um die Rechtmäßigkeit von Hauptversammlungen habe sie sich nie gekümmert, so der Anwalt der OeKB. Hätte ein Zertifikatinhaber um eine Vollmacht angesucht, wäre sie auch erteilt worden.

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