NR-Sondersitzung zu Bankgeheimnis am 2.9.

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Die Lockerung des Bankgeheimnisses für Ausländer soll am 2. September in einer Sondersitzung des Nationalrates beschlossen werden. Das sei auch mit den beiden Regierungsparteien so koordiniert, erklärte BZÖ-Klubobmann Josef Bucher. Zuvor soll das Gesetz noch am 25. August im Finanzausschuss beraten werden, in den es zurückverwiesen worden war, nachdem die drei Oppositionsparteien ihre Zustimmung und damit die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit verweigert hatten.

Bucher betonte, dass es dem BZÖ zunächst darum gehe, die "Lücken" im derzeitigen Entwurf zu schließen und das Gesetz "wasserdicht" zu machen. Es müsse sichergestellt werden, dass das Bankgeheimnis für Österreicher gewahrt bleibe. Derzeit sei das nicht der Fall, es gebe "Umgehungsmöglichkeiten". Erst wenn das geschehen sei, gebe es für das BZÖ Verhandlungsspielraum. Dann gehe es um die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes - mit dieser Frage hatten sowohl das BZÖ als auch die Grünen ihre Zustimmung zur Lockerung des Bankgeheimnisses für Ausländer junktimiert.

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