US-Richter gibt Parteien in UBS-Streit mehr Zeit
Wenn dies den Parteien helfe, sei auch ein erneuter Aufschub des Prozessbeginns auf den 10. August möglich. Andernfalls beginne die Gerichtsverhandlung wie geplant am 3. August. In den Streit wollen die USA die Schweizer Großbank UBS per Gericht zur Herausgabe der Namen Tausender Kunden zwingen, die Geld an den US-Steuerbehörden vorbeigeschleust haben sollen. Die Regierung in Bern will dagegen das Bankgeheimnis verteidigen und der UBS verbieten, Kundendaten weiterzugeben.
Während der Telefonkonferenz gaben die Anwälte der US-Regierung und der UBS unterschiedliche Einschätzungen zum Stand der Verhandlungen ab. Während die Seite der UBS eine Einigung in Reichweite sieht und sich für eine Anhörung am 31. Juli aussprach, erklärte der Anwalt der US-Regierung dagegen, den Prozessbeginn am 3. August zu bevorzugen. Der Steuerstreit dürfte auch beim Treffen der Schweizer Außenministerin Micheline Calmy-Rey und ihrer Kollegin Hillary Clinton am 31. Juli in Washington eine wichtige Rolle spielen.
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