In der Bundesfinanzierungsagentur müssen künftig alle Verträge und Willenserklärungen mit zwei Unterschriften versehen werden.
Im Zuge der Änderungen an der Bundesfinanzierungsagentur wurde im Ministerrat am Dienstag mit dem Vier-Augen-Prinzip ein Teil des geplanten Pakets abgesegnet. Demnach sollen Einzelentscheidungen eines ÖBFA-Vorstands nicht mehr möglich sein. Alle Verträge und Willenserklärungen müssen künftig mit zwei Unterschriften versehen werden.
Schlechtes Risikomanagement
Eine entsprechende Punktation hatte die Regierung bereits Ende April im Ministerrat beschlossen. Auslöser für die Änderungen bei der Bundesfinanzagentur war ein kritischer Rechnungshofbericht, wonach ein Verlust von 380 Mio. Euro drohe und grobe Mängel im Risikomanagement vorliegen würden.