VKI-Sammelklage gegen AWD zulässig

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Die Sammelklagen des VKI gegen den Finanzdienstleister AWD haben eine wichtige Hürde genommen. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat entschieden, dass der Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 16. November 2009, in dem eine erste Sammelklage für zulässig erklärt wurde, nicht angefochten werden kann.

"Die Sammelklage ist zulässig", freut sich VKI-Rechtsexperte Peter Kolba. "Nun wird sich das Handelsgericht Wien endlich mit unseren Vorwürfen gegen den AWD in der Sache beschäftigen müssen". Der VKI wirft der AWD vor, AWD-Kunden beim Kauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien systematisch falsch beraten zu haben. Kolba zeigt sich optimistisch, dass die Schadenersatzansprüche der Teilnehmer an den Sammelklagen nun bei Gericht durchgesetzt werden können.

Erste Sammelklage Juni 2009

Der VKI hat im Juni 2009 eine erste Sammelklage gegen AWD eingebracht. Inzwischen hat der VKI mit Unterstützung des deutschen Prozessfinanzierers Foris "mangels Gesprächsbereitschaft des AWD" weitere vier Sammelklagen und einige Musterprozesse bei Gericht anhängig gemacht. In Summe geht es um rund 2.500 Geschädigte und einen Streitwert von rund 40 Mio. Euro.

Der AWD hat bisher vor allem die Zulässigkeit der Sammelklage bestritten und mit allen Mitteln bekämpft. Das Handelsgericht Wien hatte am 16. November 2009 die erste Sammelklage für zulässig und sich als zuständig erklärt. Das Gericht ging auch davon aus, dass diese Entscheidung nicht anfechtbar sei. Der AWD hat dennoch Rekurs erhoben und ist damit nun beim Oberlandesgericht Wien abgeblitzt, so der VKI.

Der geltend gemachte Anspruch auf Schadenersatz fußt im Wesentlichen auf zwei Begründungen: So geht der VKi davon aus, dass die AWD-Kunden mit System falsch beraten wurden. Zudem wisse man jetzt, dass die Depotbank von Immofinanz und Immoeast - die Constantia Privatbank - die satten Spesen für die Aktienkäufe (bis zu 5 % der Kaufsumme) "1:1" an den AWD zurückgeleitet habe. VKI und Foris sind aber - bei Angeboten seitens des AWD Österreich oder des AWD Deutschland oder auch der wirtschaftlichen Eigentümerin Swiss Life - jederzeit auch gesprächsbereit für eine rasche außergerichtliche Lösung, so Kolba.

AWD will OGH anrufen

Der vom VKI beklagte Finanzdienstleister AWD will sich weiterhin gegen die gegen ihn gerichteten Sammelklagen wehren und plant nun in dieser Sache auch den Oberster Gerichtshof (OGH) anzurufen. Die aktuelle Entscheidung des OLG Wien habe leider nicht die erhoffte Klarheit über die Frage der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Sammelklage in Fällen der vermeintlichen fehlerhaften Anlageberatung gebracht, so AWD am 11. März in Reaktion auf die Zurückweisung eines Rechtsmittels des AWD.

Die Bestätigung der Zulässigkeit der Sammelklage durch das OLG Wien besage im Übrigen nichts über die Richtigkeit der vom VKI erhobenen Vorwürfe gegen AWD, so der Finanzdienstleister, der den Vorwurf der systematischen Fehlberatung erneut zurückweist.

"Rechtsstaatlich bedenklich"

Der Finanzdienstleister findet es aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich, dass eine so wichtige Frage wie die Entscheidung über die Zulässigkeit der "Sammelklage" des VKI keiner Überprüfung durch eine übergeordnete Instanz zugänglich sein soll. "AWD wird daher prüfen, inwieweit zu dieser Frage der OGH angerufen werden kann und sollte diese Prüfung positiv ausfallen das entsprechende Rechtsmittel ergreifen", heißt es in einer AWD-Pressemitteilung.

Da das OLG inhaltlich nicht zum Beschluss des Erstgerichts Stellung genommen habe, habe diese Entscheidung auch keine Auswirkung auf die anderen vom VKI eingebrachten Sammelklagen. Im Übrigen würden sich diese Klagen sowohl hinsichtlich der Zahl der beteiligten Anleger als auch hinsichtlich der genannten Aktien entscheidend von der ersten Klage unterscheiden, sodass auch aus diesem Grund die Entscheidung zur ersten Sammelklage nicht auf die anderen Sammelklagen des VKI übertragen werden könne.

Unrichtig sei die vom VKI verbreitete Zahl von angeblich 2.500 an den eingebrachten Klagen beteiligten Anlegern. Nach Prüfung ergebe sich, dass diese Zahl knapp unter 2.000 liege. Hier zeige sich, so AWD, "dass der VKI wie schon in der Vergangenheit manipulativ unrichtige Zahlen in den Raum stellt." Auch die Behauptung des VKI, AWD hätte "mit System verschwiegen" Provisionen für die Beratung zu erhalten, werden zurückgewiesen.

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