Griechen-Hilfe wird im Eilverfahren Gesetz

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Die österreichische Regierung bringt die Gesetzesänderungen für die Notkredite an das hochverschuldete Griechenland im Schnellverfahren auf den Weg. Am Dienstag hat der Ministerrat die bisherige Deckelung von 2 Mrd. Euro auf 2,3 Mrd. Euro pro Land erhöht. Die entsprechende Ministerratsvorlage kommt am Mittwoch ins Parlament und wird unmittelbar dem Finanzausschuss zugewiesen.

Griechenland kann die Gelder der Euro-Partner und des Internationalen Währungsfonds dann in Tranchen und quartalsweise abrufen. Nach dem bisherigen Schlüssel zum derzeit vereinbarten Kreditrahmen für die Griechen entfallen knapp 2,3 Mrd. Euro auf Österreich. Ob es mit der Summe von bis zu 110 Mrd. Euro durch die Eurostaaten und den IWF innerhalb von drei Jahren für Griechenland getan ist oder ob aus Problemen anderer schuldengeplagter Euroländer noch mehr Belastungen auf Europa und somit Österreich zukommen - darauf wagt sich auch die österreichische Bundesregierung nicht festzulegen.

"Das kann niemand versprechen. Es weiß heute niemand, ob weiteres Löschwasser nötig ist", sagte Faymann. Es sei heute nicht möglich, zu beziffern, wie viele Milliarden die Krise koste. Fest stehe, dass man sich am Ende das Geld nicht von den kleinen Steuerzahlern in Europa holen werde, betonte Faymann.

Finanzminister Pröll sprach von einem derzeitigen Maximalrahmen von knapp 2,3 Mrd. Euro für die Kreditlinien an Griechenland. "Wir wissen nicht, ob die Mittel zur Gänze abgerufen werden." Mit der Verweigerung der Unterstützung hingegen hätte man den Untergang der griechischen Wirtschaft riskiert, was irreparablen Schäden für die Eurozone gehabt hätte. Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone kommen am Freitag zu einem Sondergipfel zur Griechenland-Krise zusammen.

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