Mehr Tansparenz nötig

Heinisch-Hosek will Teilzeit-Aufwertung

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Teilzeitkräfte verdienen für die gleiche Arbeit weniger als Vollzeitkräfte, in manchen Branchen sind es bis zu 3 Euro Unterschied beim Bruttostundenlohn. Das geht aus einer Studie zur Qualität von Teilzeitbeschäftigung hervor, die Frauenministerin Heinisch-Hosek (SPÖ) präsentiert hat. Für mehr Einkommenstransparenz in Betrieben soll bis Jahresmitte ein Gesetzesentwurf vorliegen.

"Teilzeit kann für Frauen eine Sackgasse sein, wir müssen ihnen helfen, da raus zu kommen", so Heinisch-Hosek. Rund 700.000 Frauen in Österreich arbeiten Teilzeit, laut Untersuchung wünsche sich jedoch ein Viertel von ihnen, dass ihre Wochenstunden aufgestockt werden.

"Teilzeit bedeutet teilweise auch Dequalifizierung. Das heißt, der Einstieg nach der Unterbrechung - meistens eine Babypause - erfolgt in einem Bereich, der nicht ihrer Ausbildung entspricht. Betriebe verschwenden hier Ressourcen", stellte die Ministerin fest. Heinisch-Hosek forderte deshalb eine Informationspflicht für Betriebe. Das bedeutet, bevor ein Vollzeitjob per Inserat ausgeschrieben wird, sollen Teilzeitbeschäftigte in der Firma über die Position informiert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Bruttostundenlöhne, wo zum Teil 30 % Unterschied bestehen. Die Ministerin will deshalb, dass in den Betrieben künftig die durchschnittlichen Gehälter anonym offengelegt werden. Einsicht haben sollten das Wirtschafts-, das Sozial- und das Frauenministerium sowie die Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Eine Kommission soll diese Einkommensberichte dann stichprobenartig prüfen. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, könnten Sanktionen in Form von Verwaltungsstrafen drohen.

WKÖ: "Teilzeit ist keine aufgezwungene Notlösung"

"Teilzeit zu arbeiten ist ein vielfacher Wunsch der Frauen, weil es ihnen den Wiedereinstieg in den Beruf ermöglicht, und keinesfalls eine aufgezwungene Notlösung", kontert WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser.

Beim AMS äußerten im Vorjahr pro Monat 31.540 arbeitslose Frauen den Wunsch nach Teilzeitarbeit. Dem standen nur 4.398 freie Teilzeitstellen gegenüber. "2009 war die Nachfrage nach Teilzeitstellen somit mehr als 7 Mal höher als die Zahl der verfügbaren Stellen. Versuche, Teilzeitarbeit schlechtzureden, gehen daher an der Realität vorbei", so Hochhauser.

Auch der Anstieg der Erwerbstätigkeit von Frauen sei auf das Angebot von Teilzeitstellen zurückzuführen. Trotz Krise konnten Frauen ihren Beschäftigungsstand im Vorjahr leicht ausbauen (um +0,1 %), während die Männerbeschäftigung um 2,5 % sank.

"Studien belegen, dass Unternehmen vor allem deshalb Teilzeitstellen schaffen, um den Mitarbeitern bei ihrem Wunsch nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben entgegen zu kommen. Teilzeit kann also eine Win-Win-Situation für Unternehmen und deren Beschäftigte schaffen", betont die WKÖ-Generalsekretärin.

Zugleich seien weitere Verbesserungen erforderlich, um auch Frauen mit höherem Bildungsniveau und Führungsverantwortung Teilzeit zu ermöglichen. "Dazu gehört an erster Stelle, Teilzeit nicht immer nur als negativ hinzustellen, sondern die vielen positiven Aspekte hervor zu streichen", so Hochhauser. Außerdem müssten die Rahmenbedingungen so gestaltet sein, dass Frauen - die immer noch in vielen Familien die Hauptverantwortung etwa in puncto Kinderbetreuung tragen - eine echte Wahlmöglichkeit haben.

Mit der Flexibilisierung der Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld, dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und der Einführung des Gratiskindergartens sei schon einiges in Bewegung gekommen. "Beim Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen besteht aber nach wie vor Aufholbedarf. Das zeigen auch die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Teilzeitraten", so Hochhauser.

Die von Heinisch-Hosek geforderte Pflicht, über Vollzeitjobs zunächst firmenintern informieren zu müssen, sei nicht nachvollziehbar. "In vielen Fällen ist das in den Betrieben ohnehin eine Selbstverständlichkeit, da dies in beiderseitigem Interesse liegt. Allerdings muss es dem Unternehmen überlassen bleiben, wem es sein Anbot unterbreitet", lehnt Hochhauser einen solchen Eingriff in die unternehmerische Handlungsfreiheit ab. "Ständig neue Verpflichtungen für die Unternehmen zu schaffen, ist kontraproduktiv."

"Das gilt auch für die verlangte verpflichtende Gehaltsoffenlegung, die obendrauf - wie das Beispiel Schweden zeigt - nichts bringt. "Die Einführung der verpflichtenden Einkommensberichte im Jahr 2000 in Schweden hat an dem ungeklärten Rest bei der Differenz, der z.B. nicht auf Ausbildung oder Karenzzeiten zurückzuführen ist, nichts geändert", so Hochhauser. "Zudem ist ohnehin gesetzlich festgeschrieben, dass Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden dürfen."

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