Steuer

Heute ist "Tax Freedom Day"

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Durchschnittlicher Steuerzahler arbeitet bis 12. August für den Staat.

Am heutigen 12. August hat der durchschnittliche österreichische Steuerzahler für heuer seine Abgabenleistung erledigt: Ab diesem Tag wirtschaften die heimischen Steuerzahler laut Berechnungen des wirtschaftsliberalen "Austrian Economic Centers" (AEC) in die eigene Tasche. SPÖ, NEOS, die Junge Wirtschaft und die Junge Industrie pochten anlässlich des "Tax Freedom Days" auf eine Steuersenkung.

Um den "Tax Freedom Day" zu erreichen, muss man von Jahr zu Jahr länger arbeiten. Im Vorjahr war dieser am 31. Juli, 2012 schon am 28. Juli. Grund dafür sei unter anderem die steigende Abgabenquote und zwar für alle Bereiche, sagte Barbara Kolm vom AEC im Ö1-"Morgenjournal". "Heuer ist zum ersten Mal die Lohnsteuer die Steuer, für die wir am längsten arbeiten, nämlich 42 Tage, währenddessen die Mehrwertsteuer nur mit 41 Tagen zu Buche steht", so Kolm.

Für das Finanzministerium ist das Datum "nicht nachvollziehbar". Laut internationalen Statistiken liege die Abgabenquote in Österreich bei 43,8 Prozent und der "Tax Freedom Day" müsse somit eigentlich im Jnui liegen, hieß es am Dienstag.

SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer betonte in einer Aussendung, der Tag zeige, "wie notwendig eine steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen" sei. Millionäre könnten bereits im März "ausschließlich 'für sich selbst' arbeiten".

NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn forderte in einer Aussendung Reformen bei Förderungen, Föderalismus und Pensionen: "Es kann nicht sein, dass die Steuerzahler mehr als die Hälfte des Jahres für einen überdimensionierten und unbeweglichen Staatsapparat arbeiten muss", so Schellhorn.

Der Staat greife "Arbeitnehmern wie Arbeitgebern von Jahr zu Jahr tiefer in die Tasche", kritisierte auch Herbert Rohrmair-Lewis, der Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft (JW) und forderte die Abschaffung der Lohnnebenkosten für den ersten Mitarbeiter im ersten Jahr der Anstellung. Auch für die Junge Industrie ist die "Schmerzgrenze bei der Belastung durch Steuern und Abgaben längst überschritten".

 

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